Wann Erlaubnis vom AG für Teilzeit während der Elternzeit einholen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann Erlaubnis vom AG für Teilzeit während der Elternzeit einholen?

Vorab meine Berufliche Vorgeschichte: Mein bisheriger AG wollte mich nach über 13 Jahren und trotz Schwangerschaft kündigen. Dies wurde ihm von der Fürsorgestelle nicht gestattet. Somit gehe ich nun davon aus, dass sie an einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit im Betrieb nicht interessiert sind und ich nach Beendigung meiner Elternzeit mit der Kündigung rechnen muss. Aus diesem Grund möchte ich nun meine Elternzeit auf das 3. Jahr bis 2013 verlängern und mir in meinem Wohnort eine Beschäftigung suchen. Möglichst in Teilzeit, halte aber auch nach Vollzeitstellen meine Augen offen. Ich weiß, dass ich für eine Beschäftigung während der Elternzeit eine Zustimmung meines jetzigen Arbeitgebers brauche. Nun stelle ich mir die Frage, in welcher Reihenfolge dies geschehen sollte. Suche ich mir erst einen Job und muss dem möglichen neuen Arbeitgeber erst noch hinhalten, bis ich die Zustimmung habe, oder hole ich mir diese schon vor der Arbeitssuche. Vorab vielen Dank für Ihre Antwort. molly

von bmolly am 01.04.2012, 14:29



Antwort auf: Wann Erlaubnis vom AG für Teilzeit während der Elternzeit einholen?

Hallo, Sie mùssen dem AG konkret sagen, wo Sie arbeiten wollen - also mùssen Sie das zuerst wissen. Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.04.2012



Antwort auf: Wann Erlaubnis vom AG für Teilzeit während der Elternzeit einholen?

Ich würde erst den ag informieren und gucken was er sagt,ablehnen kann er nur aus bestimmten gründen,z.b. arbeiten bei der Konkurrenz.

von CKEL0410 am 01.04.2012, 19:40



Antwort auf: Wann Erlaubnis vom AG für Teilzeit während der Elternzeit einholen?

Ich habe den Eindruck, dass dein AG dir nicht so wohlgesonnen ist! Daher würde ich zuerst bei ihm nachfragen, ob er dir Teilzeit in Elternzeit anbieten kann. Wenn er dir das schriftlich ablehnt, kann er nichts mehr dagegen haben (rechtlich), wenn du bei einem anderen AG arbeiten kannst und willst! (Es sei denn, dein neuer AG ist die totale Konkurrenz zu deinem jetzigen AG). Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.04.2012, 21:10



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