Guten Abend Frau Bader, aktuell befinde ich mich in der zweijährigen Elternzeit für meine Tochter. Diese endet eigentlich zum 19.07 2018. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und gehe zum 26.06 2018 in Mutterschutz über, da ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe um die Mutterschutzleistungen zu erhalten...d.h. ich habe in der 2 Schwangerschaft noch nicht gearbeitet. Meine Frage richtet sich nun nach den VWL Zahlungen des Arbeitgebers während der Mutterschutzzeit sowie den Urlaubstagen. Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber mir erneut die VWL während der Mutterschutzzeit, also 6 Wochen vor 8 Wochen nach der Geburt, bezahlen muss. (Bei der ersten Schwangerschaft wurde die so gewährleistet) Mein Arbeitgeber und auch die Personalabteilung sind anderer Meinung...obwohl ich dies ja in der ersten Schwangerschaft auch bekommen habe. Können Sie mir sagen wer nun Recht hat? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir erneut die vwl zu bezahlen oder nicht. Ebenso würde mich interessieren ob ich, wie in der ersten Schwangerschaft, während des Mutterschutzes das Recht auf den Erhalt der Urlaubstage habe. (Lt. Arbeitsvertrag 30Tage pro Jahr, sprich 2,5 pro Monat) somit müssten mir ja für Juni, Juli, August, und September, jeweils 2,5 Urlaubstage zu stehen oder? Bestenfalls können Sie mir zu beiden Anliegen einen Auszug im Gesetz zeigen. Da ich befürchte, dass ich nur so meine Rechte durchsetzen kann. Macht es bei den Zahlungen denn einen Unterschied ob ich davor gearbeitet habe oder in Elternzeit war und diese vorzeitig beendet habe und nun im Mutterschutz bin. Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen. MFG Meli
von Bondgirl888916 am 21.06.2018, 22:39