Sehr geehrte Frau Bader, aus der Zeit vor Mutterschutz und Elternzeit habe ich noch 22Urlaubstage. Meine Elternzeit endet im Juni diesen Jahres. Ich kann die Resturlaubstage lt. Gesetz ja noch in diesem Jahr und im Folgejahren nehmen. Inwieweit hat mein Arbeitgeber da Mitspracherecht, bzw. muss sich mein Arbeitgeber auch nach meinen Wünschen richten? Mein AG möchte, dass ich die alten Urlaubstage an die Elternzeit dranhänge. Ich möchte das aber nicht. Da ich alleinerziehend bin, benötige ich für Krippenschließtage meine Urlaubstage. Mein Arbeitgeber hat eine Beschäftigtenzahl von über 1000Mitarbeitern. Vielen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! Liebe Grüße und einen schönen Tag
von kleinerelch am 30.04.2023, 08:04