Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Ich habe nach dem Mutterschutz 20 Stunden in der Woche gearbeitet. Nur jetzt nach einem Monat der Arbeit (mein Baby ist erst 11 Wochen) sagt mir mein AG, dass er mich in Kurzarbeit schicken will, weil sein kleines Unternehmen wegen Lockdown und Corona gar kein Umsatz mehr hat. Wir wissen es nicht, wie lange die Kurzarbeit dauern wird, es kann auch gut sein, dass sein Unternehmen Pleite geht. Kann ich jetzt bei dem Arbeitgeber Elternzeit beantragen? oder ist es jetzt zu spaet? bekomme ich Elterngeld, wenn ich Elternzeit beantrage ? Elterngeld habe ich noch gar nicht beantragt, da mein Baby noch nicht 3 Monaten alt ist. Ich hab noch 10 Tage Zeit. P.S ich habe noch einen anderen Job, einen Minijob, da habe ich Elternzeit vom Anfang an für ein Jahr beantragt. Wie geht es jetzt Weiter, wenn die Elternzeit bei einem Arbeitgeber läuft schon lange, und bei einem anderen Arbeitgeber will ich die Elternzeit 3 Monaten später beantragen. Wie ist es mit dem Elterngeld? Ich hoffe ich habe die Frage normal formuliert, danke im Voruas!

von Katyakatya am 27.12.2020, 14:51



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Hallo, 1. Wie kommen Sie darauf, dass man EG erst ab dem 3. Monat bekommt? Schnellstens beantragen! 2. SIe können mit Frist 7 Wo. EZ beantragen. Wenn Sie sich mit dem AG einig sind, können Sie es auch verkürzen (ist ja in der Situation eine win-win-Lösung) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.12.2020



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Elternzeit bei deinem AG musst du 7 Wochen vorher beantragen. Der Kündigungsschutz wird aber nix nutzen, wenn er Insolvenz geht.

Mitglied inaktiv - 27.12.2020, 15:43



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Dein AG kann auf die 7 Wochen bestehen, muss es aber nicht. Mein Rat also, spreche mit dem AG. Was sollte dieses dagegen haben wenn du in der aktuellen Lage in EZ gehst? Im Gegenteil, das dürfte ihm entgegen kommen. Kündigen könnte er dich, mit dem OK der Aufsichtsbehörde, auch in der EZ. Selbst arbeiten dürftest du in der EZ. Aktuell noch bis zu 30 Std die Woche, ab nächstens Jahr wohl 32 Std die Woche. Das Einkommen würde dann aber bei dem EG berücksichtigt werden. EG solltest du also unabhängig davon beantragen, bei EG Plus darfst du deutlich mehr dazu verdienen wie bei Basis-EG, dort führt jeder € zur Anrechnung. Da dir ja mindestens der Minijob wegfällt, der ja beim EG auch mit berücksichtigt wird, hast du ja auf jeden Fall einen Einkommensverlust. Und 300 € bei Basis bzw 150 € bei EG Plus stehen dir auf jeden Fall zu. Da du bei jedem Ag neu EZ einreichen kannst ist das egal das du beim Minijob welche hast, und beim anderen aktuell noch nicht. Das gute wäre, wenn dein AG insolvent geht und dir kündigt, wärst du über das EG weiter krankenversichert. Das würde ich dem AG auch mal so sagen. Aktuell muss man auch noch nicht sofort Insolvenz melden wenn es eng wird, das sehen die aktuell lockerer. Würde deinem AG evtl also auch Luft geben wenn er dich sicher versorgt in EZ weiß und sich darum keinen Kopf machen muss. Wer weiß wie die Lage in einem Jahr wieder aussieht und es nicht wieder besser läuft. Wie gesagt, spreche mit dem AG, er kann auf die 7 Wochen bestehen, muss es aber nicht. Theoretisch könnte er zustimmen das du ab sofort in EZ gehst. Du solltest dann nur beim EG aufpassen da das nach Lebensmonaten gerechnet wird, dein Mutterschaftsgeld wird mit dem EG verrechnet und sofern du im 3ten Lebensmonat auch EG angibst, auch dieses. Du solltest also auf jeden Fall für den 3ten Monat EG Plus nehmen, 1 und 2 werden eh Basis werden und kannst dann den 4ten oder 13ten auch noch EG Plus nehmen. Rest würde ich davon abhängig machen ob du weiter arbeiten willst oder daheim bleiben willst und nur vom EG leben willst. Da du von einem Jahr sprichst, würde ich dann die restlichen basis nehmen wenn du nicht arbeiten willst, mit Arbeit aber auf jeden Fall EG Plus. EG Plus bedeutete halbes EG, dafür doppelt so lange - entsprechend auch doppelt solange KV. was in deinem Fall dann wichtig wäre wenn du nicht verheiratet bist und dein AG dir kündigt.

von Felica am 27.12.2020, 15:58



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Kann ich EG plus für 2 Jahre beantragen auch wenn ich die Elternzeit bei meinem Minijob AG nur für ein Jahr beantragt habe??? Werde ich weiter EG bekommen auch wenn mich mein AG wegen insolvenz kündigt? Werde Ich also auch das Kurzarbeit- Gehalt bekommen, wenn ich (EG Plus beantrage) und plus 150 EU EG??? wer zahlt für KK in solchem Fall? Herzlichen Dank im Voraus

von Katyakatya am 27.12.2020, 17:24



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Ja kannst du. Man muss, um EG zu beziehen, nicht in EZ sein. Man darf nur nicht über 30 bzw 32 Std die Woche arbeiten. Allerdings wie gesagt führt Einkommen unter Umständen zu Kürzungen beim EG. Das EG läuft weiter, man muss, um EG zu beziehen, keinen AG haben. Auch Hausfrauen, Schüler und Rentner können EG beziehen. Nur EZ haben diese nicht. Kurzarbeitergeld sollte möglich sein. Du beziehst das ja über die 20 Std. Aber wie gesagt, es wird angerechnet. Ich würde da aber bei der Kasse nachfragen wie das dann läuft.

von Felica am 27.12.2020, 18:29



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Herzlichen Dank im welchen Monat ich EG basis und im welchen Monat ich EG plus beziehn will, entscheide ich alleine oder? da gibts ja keine Regeln oder? auch wenn ich 20 Stunden arbeiten, darf ich ja EG basis beziehen oder? Ich würd mich für basis EG entscheiden. Noch eine Frage bitte: Wenn ich EG Basis beziehe (300 Eu) und 20 Stunde in der Woche Arbeite, den Job aber verliere, werde ich weiter 300 EU bekommen? oder bekomme ich durch Jobverlust etwas mehr Elterngeld? herzlichen Dank im Voraus

von Katyakatya am 27.12.2020, 20:21



Antwort auf: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Du musst die ersten beiden Monate auf jeden Fall Basis EG ankreuzen. Auch wenn du Mutterschaftsgeld bezogen hast. Ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Höhe an Elterngeld bleibt auch bei Jobverlust gleich. Es bezieht sich nämlich auf die letzten 12 Monate vor Geburt

Mitglied inaktiv - 27.12.2020, 20:39



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