Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe Sie können mir helfen.
Kurz zur Info:
- getrennt bzw. geschieden schon seit mehr als 8 Jahren
-gemeinsames Kind nun im Teenager alter
-beide haben das geteilte Sorgerecht
Mein Ex Mann und ich wohnen mittlerweile nicht im selben Land. Er ist wohnhaft in Deutschland. Er ist innerhalb diesen 8 Jahren Handgreiflich geworden und hat mir auch mit meinem Leben gedroht. Für diese Geschehnisse habe ich Ihn damals nicht angezeigt in der Hoffnung er wird sich schon wieder beruhigen und irgendwann normalisiert sich der Umgang zwischen uns Eltern. Nun sind mehr als 8 Jahre vergangenen und er hat immer noch nicht damit abgeschlossen, dass ich ihn verlassen habe er bedroht bzw. beleidigt mich weiterhin. Seine abwertende Haltung mir gegenüber musste all die Jahre unser Kind ertragen. Nun endlich habe ich allen Mut zusammen genommen und habe ihn bei der Polizei angezeigt.
Unser Kind hat ca. für 1 1/2 Jahre bei ihm in Deutschland gelebt. Sie ist nun wieder zurück zu mir und ist auch in Psychologischer Betreuung. Das JA weis Bescheid und unser Kind musste auch vorsprechen.
Nun ist die Entscheidung für Ihren Narzisstischen Vater logischerweise nicht leicht und er bedrängt und belästigt mich etc. Gemeinsam für das Wohlergehen unseres Kindes zu schauen unmöglich. Jedes Gespräch endet im Streit wenn ich nicht zu allem was er meint bzw. vorschlagt ja und Amen sage. Er wird aggressiv ausfallend und droht.
Ihr Pass ist abgelaufen, diesen müsste ich bei der deutschen Botschaft beantragen. Dafür benötige ich aber auch die Unterschrift des Kindsvaters. 4 Wochen sind vergangenen ich habe immer noch nicht die Legitimation seinerseits und auch überhaupt keine Antwort…
Habe ich das Recht einen Antrag auf Vollmacht zu stellen dafür das ich im Alltag handlungsfähig bin. Damit ich so wenig wie möglich mit ihm in Kontakt treten muss ? Wie mache ich das oder bzw. wo kann und darf ich eventuell solch einen Antrag stellen ? Ich bin selbst mittlerweile in Therapie …. Dieser psychische Terror seinerseits nach so vielen Jahren immer und immer wieder macht mich mittlerweile fertig.
Ich habe es versucht so kurz wie möglich zusammen zu fassen.
Danke für Ihre Antworten.
von
EinfachnureineMama
am 22.02.2022, 22:11
Antwort auf:
Vollmacht / Handlungsfähigkeit
Hallo,
verstehe ich nicht. Sie leben im Ausland, dt. Recht spielt keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2022
Antwort auf:
Vollmacht / Handlungsfähigkeit
Das Problem ist, dass du offenbar nicht in Deutschland wohnst und in deinem Land vermutlich andere Gesetze gelten als in Deutschland bzw. man erst mal entscheiden müsste, welche Gesetze nun für eure Kind bzw. euch als Eltern gelten.
Das JA hat einem Umzug ins Ausland zugestimmt bzw. das Kind entscheiden lassen?
Ich würde sagen, am Besten suchst du dir einen Fachanwalt vor Ort, der sich auch mit den Gesetzen im Land auskennt bzw. (ich gehe von einem Nachbarland zu D aus?) weiß, wie das alles läuft, bei sorgeberechtigten Eltern, die in unterschiedlichen Ländern wohnen.
Letztendlich ist deine eigentlich Frage ja eher kurz:
Du lebst mit Teenie-Kind vom Vater getrennt im Ausland. Kind benötigt einen neuen (deutschen) Pass, der Vater verweigert seine Unterschrift.
Ich würde sagen, da euer Kind die Dt. Staatsbürgerschaft hat, wirst du dich an einen Richter im D wenden müssen, um die Unterschrift des Vaters gesetzlich ersetzen zu lassen.
Alles andere ist für diese Frage nicht relevant oder beeinflusst den formalen Weg, den du gehen musst.
von
cube
am 23.02.2022, 10:10
Antwort auf:
Vollmacht / Handlungsfähigkeit
Es wird nach deutschen und dem Recht des Landes entschieden in dem ihr lebt.
Ich würde mich an das Amtsgericht der Stadt wenden in der der Ex lebt und um Ersetzung seiner Unterschrift bitten.
Dabei kurz und genau begründen was du bisher unternommen hast um seine Unterschrift zu bekommen.
Widhrzg wäre sie Haus auf welcher Grundlage du im Ausland lebst.
Hat er den Umzug zugestimmt oder bist du einfach so gegangen?
Oder gab es eine Gerichtsbeschluss?
VG
Aus aus dem Ausland
D
von
desireekk
am 23.02.2022, 23:56
Antwort auf:
Vollmacht / Handlungsfähigkeit
Vielen Dank für eure Antworten.
Das JA hat sie entscheiden lassen zumindestens wollten sie es von ihr hören. Ob es ihr besser geht etc.
von
EinfachnureineMama
am 24.02.2022, 07:30
Antwort auf:
Vollmacht / Handlungsfähigkeit
Damals also ca. 6 Jahren ist es nicht gerichtlich festgelegt worden aber auf gesetzlicher Hinsicht durfte ich mit ihr ins Ausland ziehen.
Hier hat der KV auf gesetzlichen Wege nichts unternommen. Er hatte nur versucht unserem Kind negativ einzureden. Dieses wurde dann seitens JA gemeinsam besprochen und es war dann „gut“.
von
EinfachnureineMama
am 24.02.2022, 07:33