Hallo Fr.Bader.
Ich habe meiner exfrau nach dei sxheidung eine Villmaxht für die Kinder ausgestellt. Über konto schule behöfen und gesundhrit.
Nun istves so das meine exfrau nich nie über die kinder informiert. Ich erfahre nix aus der sxhule( nur 2x im jahr fotografiert soe die zeugnisse an und schickt sie mor per whzsapp) und icb weiß auch nicht was sie so den ganzen tag machdn welche freunde sie haben oder ü er arztbesuche.
Nun hab ich zuflig erfyhren fas meine ex die jüngste tochzer ohne mein wissen und einvwrständnis auf dem gymnasium angemeldst hat.
Dasf sie das einfach so ohne mir davon zu sagen! Kan ich die volllmacht wiedwr zirücknehmen und darauf brstrhen das die kleine auf die regionslschule kommt!
Ich denje di wurd meine beiddn junks auch auf das gxmsaiom schicken.der nßchste soll nächstrs jahr eechseln der kleine st erst in der 3.oder 4.klasse.
Ich hab aber bedenken day die kinfer das schafen. Ich bin der meinug die sollen lieba noch kind sein unf nicht fur die schule büffeln die noten sind zwar ok aber für gymnasiom nicht ok genug. Mein meinung. Rs ist klug wenn die frü einr Ausbkldung machen und eigenes geld verdinen und selbständig eerden.und ich eurde nicht gefragt! ich wil gefrsgt werdn!
Kan ich die volmacht also eider zuruvk nehmen und wie! Und ist fie ex dann zu invomazionen verflichtet.
Danke
von
superpapa72
am 30.08.2018, 12:21
Antwort auf:
Kann ich Vollmacht rückgängig machdn?
Leider kann ich den Post nicht lesen
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2018
Antwort auf:
Kann ich Vollmacht rückgängig machdn?
Du schon wieder.
Natürlich sollen die Kinder deiner Meinung nach so schnell wie möglich ne Ausbildung abschließen damit DU keinen Unterhalt mehr zahlen musst.
Deine Ex muss dich nicht informieren. Du kannst dir die Information ja auch selber holen.
von
Lewanna
am 30.08.2018, 12:34
Antwort auf:
Kann ich Vollmacht rückgängig machdn?
Fas ist nicht luschtisch. Meine alteste ist 19 und wurde letztes jahr belästigt sexuell. Ich hab davon nur durch zufsll erfahren von ihren klein geschwistern. Sowas mus ich wisen.
Und wie und wosol ich mich bite selber informiern. Für all das zahl ich doc den unterjalt. Damit die kinder es gut hsben nicht sie und fas ich immer uber alles infomirt bin. Das istmein revht und ihre flicht!
von
superpapa72
am 30.08.2018, 12:44
Antwort auf:
Kann ich Vollmacht rückgängig machdn?
Wie wäre es wenn man sich um die Kinder kümmern würde statt einfach nur Vollmachten auszufüllen. Dann hätte man sowas auch im Blick. Zudem, wenn deine Ex vor Gericht zieht, lacht der Richter dich aus wegen der Schule. Die würde das also so oder so das durchsetzen können. Das du so wenig Einfluss hast ist deine eigene Schuld. Du hättest ja was dagegen machen können. Aber willst du ja nicht, dir geht es nur darum keinen Unterhalt zahlen zu müssen damit du mit deiner neuen Familie mehr Geld hast.
Davon ab, nur weil du eine schlechte Schuldbildung hattest, müssen deine Kinder es dir nicht gleich tun. Das deine nicht die beste war erkennt man nach dem ersten Satz. Also gönne deinen Kindern das die wenigstens eine Chance haben besseres aus ihren Leben zu machen.
von
Felica
am 30.08.2018, 13:14
Antwort auf:
Kann ich Vollmacht rückgängig machdn?
Selbst wenn Du deiner Ex irgendwann mal eine Vollmacht gegeben hast
- kannst Du die natürlich widerrufen
- darfst Du dich trotzdem bei Schulen, Ärzten und anderen Stellen nach deinen Kindern erkundigen (ich unterstelle ihr habt immer noch gemeisames Sorgerecht).
NIEMAND muss die Informationen hinterhertragen.
Rufe in der Schule an und bitte auf die Emailliste gesetzt zu werden, gehe zu den Elternabenden, Schulaufführungen etc. findest du meistens auf der Internetseite.
Wenn Du meinst, dass es deinen Kindern schadet auf ein Gymnasium zu gehen, dann bitte einen Richter dies zu beurteilen.
Und bitte:
Nutze die Rechtschreibfunktionen der Tastaturen die du nutzt, es ist SEHR anstrengend deine Texte zu entziffern und nicht höflich den Nutzern gegenüber die sich bemühen Dir Informationen zu geben!
Gruss
D
von
desireekk
am 30.08.2018, 15:57
Antwort auf:
Kann ich Vollmacht rückgängig machdn?
Sorry, aber wenn ich dich lese, geht mir die Hutschnur los!
Ich habe selber 6 Kinder und bin Alleinerziehend und habe auch einen Ex, der ganz ähnlich tickt wie du. Hauptsache die Ex wenigstens ärgern. Am liebsten gleich ersthaft schaden...
Dank des anderen Posts wissen wir, dass du zu deinen Ältesten keinen Kontakt mehr hast. Ab 18 sind sie , und auch die Mutter, dir zu keiner Auskunft mehr verpflichtet. Deine Älteste wird schon wissen, warum sie dir nix von dem Übergriff erzählt hat.
Du weißt nichtmal, ob deine jüngste in der 3.oder 4. Klasse ist! So gut kümmerst du dich um die Kinder, die du ja so sehr liebst.
Deine Ex muss dir gar nichts an Informationen hinterhertragen. Du bist Erwachsen, und kannst das Telefon benutzen. Ruf in der Schule an und erkundige dich selber. Kümmere dich um deine Kinder, dann weißt du , wie es ihnen geht.
Du hast eine Vollmacht ausgestellt. Auch über den schulischen Bereich. Somit hat deine Ex ganz richtig gehandelt. Sie schickt die Kinder , auf die Schule, die deren Leistungen entspricht. Und die Lehrer haben ja auch ein Wort mit zu reden.
Sicher kannst du die Vollmachten wiederrufen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur ein Richter deinen Wunsch einer Regionalen Schule/ Ausbildung entsprechen wird.
Ich würde sogar so weit gehen, dass du gar kein Sorgerecht mehr haben solltest....
Entschuldige, aber das deine Ex gegangen ist, und dir die kinder nicht rausgibt, sondern auf das Jugendamt verweist, kann ich nur zu gut verstehen.
Du dürftest gar keine Kinder mehr zeugen. Du kannst/ willst dich ja nichtmal um deine Kinder kümmern!
Das war mein heutiger Aufreger. Ich hoffe, ich muss dich hier nicht mehr lesen. Falls doch, bist du mir keine Antwort mehr wert. Du bist weit, weit unter meinem Niveau.
In diesem Sinne....
von
brittachen
am 30.08.2018, 16:49