Frage: Vaterschaftsanerkennung

Sehr geehrter Frau Bader, ich hätte zum folgenden Fall eine Frage und wüßte da gerne die rechtliche Lage: Frau ist verheirratet, hat eine Affaire mit einem Mann, trennt sich kurze Zeit später von ihrem Ehemann und beginnt eine Beziehung mit dem Mann aus der Affaire und wird schwanger von der Affaire. Dieser ist aber psychisch krank, was die Frau vorher nicht wußte und zeigt sich sehr unzuverlässig und verhaltensgestört. Schadet der Frau in der Schwangerschaft so sehr, dass sogar eine Fehlgeburt droht, epresst sie emotional und verlässt sie dann von einem Tag auf den anderen. Sie verträgt sich wieder mit ihrem Ehemann und kommt mit diesem zusammen und er ist bereit für das Kind mitzusorgen und die Vaterschaft nach der Geburt beizubehalten. Der leibl.Vater möchte aber das Kind sehen und Rechte am Kind. Die Mutter und der Ehemann der Frau möchten das keinesfalls aufgrund der psychischen Verfassung des leibl. Vaters. Sie möchten zwar dem Kind die Wahrheit sagen, wenn es soweit ist, es zu verstehen, aber solange der leibl. Vater psychisch sich nicht behandlen lässt und so instabil ist, sind sich die Eheleute einig, dass sie dem leibl. Vater keinerlei Rechte und Kontakte einräumen wollen. Wie sieht es in dem Fall rechtlich aus? Hat der leibl. Vater ein Recht die Vaterschaft einzuklagen? Vielen Dank für Ihre Auskunft!

von lucalara am 08.11.2012, 09:14



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, da das Kind ehelich geboren wird gilt es auch als ehelich. Gleichwohl kann der leibliche Vater die Vaterschaft anfechten und Rechte geltend machen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2012



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

hallo ier kann die vaterschaft gerichtlich festellen lassen und ein test wird ja dann belegen das er der vater ist, und somit wird er auch als dieser eingetragen,besuchsrecht hat er auch ohne sorgerecht! grade wurden ja die rechte der väter gestärkt und das ist auch gut so. nur weil er psych. probleme hat wird er sicher nicht auf sein kind verzichten ,dann müsste man etlichen müttern die kinder wegnehmen, heisst ja nicht das er deshalb direkt eine gefahr für das kind ist, das kann man natürlich prüfen lassen. was ist denn wenn dein mann irgendwann doch nicht mehr für ein fremdes kind aufkommen möchte, sich von dir trennt, du auf staatliche leistungen angewiesen bist, dein mann sagt er ist nicht der vater,dann darf der erzeuger aber uh zahlen,oder wie?

von nicola... am 08.11.2012, 12:40



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Natürlich hat er ein Recht das einzuklagen. Ob dem dann auch stattgegeben wird ist etwas anderes - wobei ich auch hier denke dass dem so sein wird. Zuerst wird auf jeden Fall der Mann als Vater eingetragen, und somit bleibt dem leiblichen Vater nur der Klageweg - wenn die Mutter und der 'unechte' Vater die Vaterschaft nicht abtreten wollen. Umgang steht dem leiblichen Vater nach der Anerkennung ganz sicher auch zu, dem Kind natürlich auch. Der Umgang wird aber - wenn Bedenken bestehen - erstmal beaufsichtigt gemacht werden können. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.11.2012, 12:41



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Verwundert hat mich nur folgender Artikel: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vaterschaftsanfechtung-leiblicher-vater-egmr/ und folgende rechtliche Aussagen: Anfechtungsberechtigte Die Vaterschaft können gemäß § 1600 BGB anfechten: - der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, - der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (vgl. Vaterschaftsanerkennung), - der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Voraussetzung für eine Anfechtung ist hier aber, dass der Anfechtende der leibliche Vater ist und keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht) - die Mutter des Kindes und - das Kind (im Fall der Minderjährigkeit durch seinen gesetzlichen Vertreter, dies kann z. B. ein Vormund oder Ergänzungspfleger sein, vgl. § 640b ZPO) die zuständige Behörde (anfechtungsberechtigte Behörde) in Fällen der Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB),[1] wodurch Missbrauch durch zweckwidrige Vaterschaftsanerkennung begegnet werden soll.

von lucalara am 08.11.2012, 12:50



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Und folgend: http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaft.html Da der Ehemann ein sozial-familiärer Vater ist, hat der leibl. Vater kein Recht eine Vaterschaftsanfechtung einzuklagen... Es heißt folgendes: Der leibliche Vater hat nur dann eine Berechtigung zur Anfechtung, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht. Wenn aber der rechtliche Vater auch die tatsächliche Verantwortung getragen hat und mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, wie dies auch bei einem leiblichen Vater üblich wäre, kann der leibliche Vater selbst die Vaterschaft nicht anfechten.

von lucalara am 08.11.2012, 12:57



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Nunja, es kommt drauf an, ob der leibliche Vater nach 6 Jahren ankommt damit, odeer bereits kurz nach der Geburt. Nichts desto trotz, SIE hat sich für dieses Kind von ihm entschieden, und somit auch für ihn als Vater. Das Kind hat ein Recht darauf, und den Umgang kann man auch betreut machen lassen. Wie wahrscheinlich ist es denn eigentlich, dass der leibliche Vater ein dauerhaftes Interesse hat ?

von Sternenschnuppe am 08.11.2012, 13:00



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

@Sternenschnuppe... dauerhaftes Interesse...keine Ahnung! So genau kenne ich diesen Mann nicht. Es ist ein Fall in meiner Arbeit. Auf jeden Fall hat der Mann seinen anderen Kindern psychisch schon stark geschadet und das Paar hat einfach Angst vor dem Mann, da er unberechenbar scheint. Sie ist ungewollt von ihm schwanger geworden. Ich sehe das mit den Vaterrechten etwas anders auch aus eigener Erfahrung. Nicht immer sind die leibl. Eltern wirklich das Beste fürs Kindeswohl. Das Recht ein ein anderes...was mit dem Kindeswohl nicht oft übereinstimmt...Ich habe Pflegekinder und sehe wie stark diese Kinder unter den Rechten der Eltern gelitten und weiterhin leiden müssen, obwohl diese ihnen furchtbares angetan haben. Deswegen verstehe ich wenn dieses Paar dieses Kind vor einem psychisch kranken Vater schützen wollen.

von lucalara am 08.11.2012, 13:07



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ah, ok, Du kennst die Situation sicherlich besser. Viel wichtiger ist auch, dass das Kind die Wahrheit kennt, das Papier ist eine andere Sache. Ich würde dann wirklich abwarten was geschieht. Wenn beweisbar ist wie dieser Mann tickt, dann sieht das alles ja auch für einen Richter vielleicht anders aus ? Zuminest was einen Umgangsanspruch bedeutet, wenn er die Anerkennung ansich durchboxen kann.

von Sternenschnuppe am 08.11.2012, 13:15



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