Hallo Frau Bader,
folgende Situation:
vorr. ET 03.09.
Letzter AT 22.07. ab 23.07. MuSchu-Frist
Resturlaub ab 04.07.
wir haben die letzten Jahre immer im Juli mit dem Monatsgehalt unser Urlaubsgeld ausbezahlt bekommen. Habe ich nun dieses Jahr trotz der Mutterschutzfrist Anspruch auf Urlaubsgeld?
Vielen Dank im Voraus
von
05sabrina1989
am 09.05.2016, 09:22
Antwort auf:
Urlaubsgeld im Mutterschutz
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2016