Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aus dem Jahr 2013 (schwanger) einen Resturlaub von 7 Tagen mit in 2014 rüber nehmen sollen. Leider musste ich dann im Januar 2014 ins Beschäftigungsverbot, dass heisst der Urlaub konnte nicht mehr genommen werden. Steht mir dieser Urlaub jetzt noch zu? Oder ist er verfallen? Ich frage noch mal anders, hätte ich diesen Rest aus 2013 nach der Elternzeit nehmen können? LG und recht vielen Dank!!! Waloupa
von Waloupa am 06.01.2016, 16:45