Frage: Urlaub und Elternzeit

Guten Tag, laut Mutterschutzrechner beginnt am 11.08. mein erster Tag des Mutterschutzes. Aktuell habe ich noch 31 Urlaubstage. Werden diese von Januar 2023 bis August 2023 gerechnet? Also 8,5 Monate mal 2,5 Tage = 21 Tage? Diese sollte ich wohl aufbrauchen, wenn ich weiß, dass ich nach dem Mutterschutz nicht mehr bei dem Arbeitgeber weiter arbeiten möchte, oder? Außerdem die Frage, was zu beachten gilt für meine Elternzeit - ich möchte ca. 2 Jahre zuhause bleiben - mein Partner nach Geburt 2 oder 3 Wochen Was müssen wir angeben zur Berechnung? Vielen Dank für Ihre Antwort & Grüße, Nadi

von Nadi-B am 12.04.2023, 13:37



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Hallo, Sie generieren Urlaubsansprüche bis zum ende des Mutterschutzes, für jeden Monat mit kompletter EZ kann der AG den Urlaub um 1/12 kürzen. EZ müssen Sie mit Frist 7 Wo beim AG beantragen, Ihr Partner kann schreiben "ab Geburt". Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2023



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Du hast Anspruch auf Urlaub bis dein Mutterschutz ENDET. Dein Mann hat wie du Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Jeder für sich. Beachtet.... Anspruch auf Elterngeld hat dein Mann nur wenn er mind. zwei Monate Elternzeit nimmt.

von MamaausM2 am 12.04.2023, 14:07



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Dir steht doch auch der Urlaub während dem Mutterschutz zu. Also aus dem vorgeburtlichen Mutterschutz und dem nachgeburtlichen Mutterschutz. Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub nur für Monate kürzen in denen Du komplett in EZ bist. Mit halben Monaten rechnet man übrigens in der Regel nicht beim Urlaub. Ob Du den gesamten Urlaub vor dem Mutterschutz nimmst, entscheiden Dein Arbeitgeber natürlich mit. Er muss den Urlaub nicht so genehmigen. Wenn Du ihn nicht nimmst, bekommst Du den Resturlaub ausbezahlt, wenn Du nach der Elternzeit dort nicht mehr arbeitest. Wenn Dein Partner nur 2-3 Wochen Zuhause bleibt,kann er dafür Urlaub nehmen oder Elternzeit, allerdings wird er dafür kein Elterngeld bekommen. Dafür müsste er mindestens 2 Monate Zuhause bleiben/Elternzeit nehmen. Oder was genau meinst Du mit berechnen in dem Zusammenhang mit Deinem Mann?

von Suomi am 12.04.2023, 14:12



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Vielen Dank für deine Antwort! Wegen Urlaub geht es mir um den Anteil, welchen ich bis zum Mutterschutz nehmen kann. Aber dann kläre ich das besser mit der Personalabteilung ab. Ich schätze mal von den 31 Urlaubstagen stehen mir bis August die knapp 20 Tage noch zu. Wie ist das denn mit der Elternzeit von 2 Monaten – muss dies mein Mann schon vorab beantragen und einzeln nehmen? Z. B. nach Geburt 3 Wochen und irgendwann (bis zum 6. Lebensjahr??) die restlichen 5 Wochen?

von Nadi-B am 12.04.2023, 15:10



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Bis mein Mutterschutz endet? Also könnte ich auch noch Urlaub nehmen direkt im Mutterschutz bzw. im Anschluss? So dass der Mutterschutz dann verlängert wird? Müssen die 2 Monate von meinem Mann am Stück genommen werden oder kann dies auch aufgeteilt über mehrere Jahre erfolgen?

von Nadi-B am 12.04.2023, 15:12



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Wenn Dein Mann 2 Monate Elterngeld bekommen möchte, muss er komplette Lebensmonate nehmen. Er kann nicht nur ein paar Wochen nehmen und später dann wieder ein paar Wochen. Er muss also bspw. den ersten Lebensmonat nehmen und dann den 12. Lebensmonat. Die 2 Monate Basiselterngeld muss er innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten nehmen. Die Elternzeit meldet er bei seinem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen bevor die Elternzeit beginnen soll und er sollte da auch beide Monate angeben. Macht er das nicht, kann sein Arbeitgeber den zweiten Abschnitt Elternzeit auch ablehnen. Bitte belest euch nochmal zu dem Thema. Und den Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit.

von Suomi am 12.04.2023, 16:21



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Du bekommst bis einschließlich November Urlaubstage. Das dein Mutterschutz bis in den Dezember geht, kann passieren, ist aber unwahrscheinlich. Der AG kann den Urlaub also um 1/12tel kürzen. Sollten es keine glatten Tage sein, wird aufgerundet zu deinem Gunsten. Dein Mann hat auch Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Will er Elterngeld haben, muss er mindestens 2 Lebensmonate die Voraussetzungen für das EG erfüllen, also weniger als 32 Stunden arbeiten und er muss diese bis zum 14ten Lebensmonat genommen haben sofern er Basis-Elterngeld beziehen will. Er kann auch Elterngeld Plus nehmen, dann muss aber einer von euch beiden ab dem 15ten Lebensmonat durchgehend EG beziehen. Parallel zu Dir geht natürlich auch. Die Höhe dazu berechnet sich für ihn von seinem Einkommen. Er muss nicht beide Lebensmonate zusammen an einem Stück nehmen. Allerdings muss er sich bei der ersten Mitteilung an den AG für 2 Jahre festlegen bei der Elternzeit und Kündigungsschutz hat er nur in den 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn dem AG mitgeteilt werden. Er kann auch sagen, ich nehme einen Lebensmonat ab Geburt mit Basis-Elterngeld und nehme später noch 2 Monate in Elterngeld Plus. Auch das geht. Vor dem 15ten Lebensmonat ohne Probleme, danach wie gesagt müsste einer von euch noch Elterngeld beziehen. Da es außerdem dauern kann bis das Elterngeld wirklich ausgezahlt wird, ihr könnt das erst nach Geburt beantragen, macht es Sinn für mindestens 4 Monate ausreichend Ersparnisse zu haben damit ihr überbrücken könnt. Den dann werdet ihr nur dein Mutterschaftsgeld haben. Es kann durchaus 4-6 Monate dauern bis Elterngeld ausgezahlt wird. Nimmt er nicht die Monate für das Elterngeld an einem Stück, muss er diese trotzdem alle sofort bei der ersten Mitteilung dem AG nennen. Er kann also nicht sagen, ich nehme einen Monat zur Geburt und wann ich den zweiten nehme, weiß ich noch nicht. Dann hat er das Problem das der AG sagen kann, nö, ohne mich. Weil wie gesagt, Festlegen auf 2 Jahre. Jegliche Änderung in diesem Zeitraum geht nur mit Zustimmung des AG. Dein Mann kann zur Geburt 2-3 Wochen Urlaub nehmen, er kann auch unbezahlte Elternzeit nehmen, bekommt aber dann kein Elterngeld. Für Elterngeld siehe oben.

von Neverland am 12.04.2023, 16:36



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Danke für die Info! Dementsprechend wohl sinnvoll, dass mein Partner 2 Monate beantragt und diesen monatsweise innerhalb der 14 Lebensmonate z. B. am Anfang und Ende nimmt. Gibt es denn ein Portal oder Anlaufstelle, wo man sich hierzu individuell beraten lassen kann? Sinnvoll auch wegen Steuern sich die Möglichkeiten aufzeigen zu lassen?

von Nadi-B am 12.04.2023, 16:42



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Bei mir steht auf jeden Fall fest, dass ich 2 Jahre bei dem Kind bleiben möchte – bedeutet also 22 Monate ab Ende der Mutterschutzfrist? Wenn mein Partner 2 Monate von den 2 Jahren nehmen würde, oder? Er könnte dann Basis-Elterngeld beziehen (0 Arbeitsstunden, 60% von Gehalt?) oder Elterngeldplus, wenn er Teilzeit arbeiten würde (max. 32 Stunden / Woche?) Die Frage, ob es dann sinnvoller ist, dass ich die Elternzeit komplett nehme und er unbezahlten Urlaub? „Vor dem 15ten Lebensmonat ohne Probleme“ schreibst du, wenn aber bei mir das mit den 2 Jahren Elternzeit feststeht, dann auch möglich für meinen Partner, dass er seinen zweiten Monat z.B. zum 20. Lebensmonat nehmen würde?

von Nadi-B am 12.04.2023, 17:14



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen und dein Mann auch... Das ist unabhängig von einander. Dein Mann kann auch Elterngeld bekommen. Ihr habt zusammen 14 Monate Basis Elterngeld Anspruch. Du kannst deine Monate als Elterngeld plus nehmen und dein Mann als Basis Elterngeld. Wenn er in der Zeit arbeiten möchte, bedenkt das das Elterngeld evtl gekürzt werden könnte durch das Einkommen. Außerdem werden dir als Mama die Monate mit Mutterschaftsgeld als Bass angerechnet obwohl das Elterngeld nicht ausgezahlt wird. Mutterschaftsgeld ist ja höher. Deine restlichen Monate kannst du dann als EG plus wählen. Dann erhälst du Elterngeld bis in den 22. Lebensmonat. Ich würde aber zwingend 2 Jahre ab Geburt Elternzeit beim AG anmelden. Du kannst dann ohne Zustimmung des ags das dritte Jahr Elternzeit nehmen.

von MamaausM2 am 12.04.2023, 17:30



Antwort auf: Urlaub und Elternzeit

Ab dem 15ten Lebensmonat kann nur noch EG plus genommen werden. Will dein Mann zweimal Basis-EG, müssen diese beiden Monate in den ersten 14 Lebensmonaten liegen.

von Neverland am 12.04.2023, 21:07



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