Hallo ich habe am 11.11.16 meine Zwillinge entbunden. Habe somit bis 10.02.2017 Mutterschutz und ulaubs Anspruch. Danach war ich bis 30.09.2019 in elternzeit.
Meinen Berechnungen nach habe ich in 2017
24 Urlaubstage
2018 24 Urlaubstage und in 2019 18 Urlaubstage.
Wenn ich die Summe von 66 Tagen um 1/12 kürzen und abrunden habe ich 60 Urlaubs Tage.
Sind meine brechnungen korrekt?
Vielen Dank im voraus. Ich blicke da leider nicht mehr durch .
von
Twins2016
am 04.11.2019, 18:49
Antwort auf:
Urlaub elternzeit.
Hallo,
der Ag kann jeden Monat den Urlaub kürzen, den Sie KOMPLETT in EZ waren.
So haben Sie also zB in 2018 gar keine Urlaubsansprüche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Urlaub elternzeit.
Das stimmt so nicht
2017 nur Jan und Februar Anspruch danach warst du in Elternzeit
2018 kein Anspruch auf Urlaub
2019 Anspruch Okt, nov, dez
In reiner Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch
Mitglied inaktiv - 04.11.2019, 19:00
Antwort auf:
Urlaub elternzeit.
bist du noch in elternzeit? wie lange hattest du elternzeit?
von
mellomania
am 04.11.2019, 20:03
Antwort auf:
Urlaub elternzeit.
Nach ihrer Beschreibung hatte sie nur bis 9/19 Elternzeit
Anspruch Urlaub für 19 nur die Monate okt-dez
18 gar keinen
17 nur Jan und Februar weil Mutterschutz
Verstehe echt die Rechnung der AP nicht...
Mitglied inaktiv - 04.11.2019, 20:17