Hallo Frau Bader, Oktober 2018 habe ich ein Kind bekommen. Aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten war ich ab Juli 2018 im Beschäftigungsverbot. Geplant war eigentlich, dass ich noch 20 Tage Urlaub bis zum Mutterschutz nehme, was so ja leider nicht mehr passiert ist. Als ich nach einem Jahr Elternzeit zurückkam sagte mir das Personalbüro, dass sich die 20 Tage auf meine Vollzeitbeschäftigung beziehen und ich -ich kam mit einer Teilzeitbeschäftigung zurück- eine anderen Urlaubsanspruch habe. Von den 20 Tagen wurde der "Zeitwert" genommen und auf eine Teilzeitbeschäftiung umgerechnet, sodass ich dann auf 33 Tage kam. Nun hieß es jedoch, dass dem nicht mehr der Fall sei und ich "nur" noch 20 Tage Anspruch habe (und somit zeitlich ja Wert verliere). Was stimmt denn nun? Ich bin sehr durcheinander. Vielen Dank
von Blümle85 am 11.02.2020, 01:41