Sehr geehrte Frau Bader, Sie hatten mir zu diesem Thema bereits einmal weiter geholfen. Es geht darum, dass die Urlaubstage, die ich in VZ im Mutterschutz generiert habe, in Teilzeit umgerechnet werden sollen. Sie meinten damals, dass dies in Dreisatz runterzurechnen ist. Also 10 Tage Urlaub in VZ entsprechen 20 Tage Urlaub bei 50%TZ, wenn ebenfalls 5 Tage/Woche gearbeitet werden. Nun habe ich folgende Situation, dass diese Umrechnung für 2020 erfolgen sollte. Ich habe Jan /Feb 2020 30 h/Woche (6h/Tag) gearbeitet. Es war von vorneherein vereinbart, dass ich ab März bis Dez auf 20h/Woche (nur 4 Tage /Woche; also 5h/Tag) reduzieren werde. Nun wurde vom Arbeitgeber der Urlaub im Januar umgerechnet. Entsprechend wurde mir statt 10x 8h-Tage Urlaub 13x6h-Tage für das Jahr 2020 Urlaub zugestanden (also 80h:6=13,x). Soweit so gut, aber darf man das in meiner Situation nur am Jahresanfang festmachen? Denn 10 der 12 Monate arbeite ich nur 5h/Tag. Ausgehend von dieser Rechnung müssten mir 16Tage Urlaub zustehen (80h:5=16 Tage). Bzw würde ich den genauen Schnitt errechnen. Ist das so korrekt oder hat mein Arbeitgeber mit seiner Rechnung zum Stand von Januar recht. Es geht immerhin um 3 weitere Urlaubstage. Gibt es hierzu irgendeine Rechtsgrundlage, auf die ich mich berufen kann? (Mir ist natürlich klar, dass aus 2020 selber auch noch Urlaubsansprüche entstehen.) Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Kärchen am 02.03.2020, 16:15