Hallo mein sohn ist 20 Jahre alt und wohnt bei mir.muss ich ihm das kindergeld und zuschlag auszahlen.sein Vater zahlt nichts.jetzt will er das beim Anwalt einfordern den Unterhalt von seinem Vater. Ich zahle in Naturalien.selbst habe ich kein Einkommen.ka nn er den unterhalt von seinem Vater rückwirkend einfordern seit dem 18.geburtstag.können sie Tipps geben.was er machen soll.danke.dringend.er geht noch zur schule.
Mitglied inaktiv - 23.01.2022, 21:23
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
es kommt darauf an, ob es einen Titel gibt. Ansonsten muss der Unterhalt neu berechnet werden, er erhält ja jetzt das KG voll.
Ohne Titel gibt es rückwirkend nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2022
Antwort auf:
Unterhalt
Das Kind hat nur Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes an es selbst, wenn die Eltern ihrer Unterhaltsleistung nicht oder nur teilweise nachkommen. In diesem Fall kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden.
Wie kann es sein, dass Du ohne Einkommen überhaupt Unterhalt leisten kannst, egal welcher Art?
von
Berlin!
am 24.01.2022, 18:03
Antwort auf:
Unterhalt
Die Frage kann man ohne Angabe, was der 20-Jährige macht (Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit, nichts,... sprich wie sein Einkommen aussieht) leider nicht wirklich beantworten.
Das Kindergeld steht dem Berechtigen zu, das bist du, sofern a)so im Bescheid festgelegt und b) du für seinen Lebensunterhalt aufkommest/aufkommen musst.
von
Kristiiin
am 24.01.2022, 18:07