Sehr geehrte Frau Bader, ich nochmal. Ich beziehe für mich und meine Tochter ALG 2, auch der Kindsvater bezieht ALG 2. (sind getrennt, wohnen getrennt) Er kann momentan keinen Unterhalt in dem Sinne für seine Tochter bezahlen, was ich auch vollkommen einsehe. Ich habe bis jetzt auch keinen Unterhaltsvorschuss beim JA beantragt, da diesen ja der Vater später einmal zurückzahlen müsste. Von der ARGE hat er sogar ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass er auf Grund seiner Lage keinen Unterhalt zahlen kann und sobald sich etwas ändert, er dies mitteilen muss. Nun ist es so, dass der Vater mir monatlich ca. 50 € freiwillig gibt, sodass ich meiner Tochter davon etwas kaufen kann. Muss ich diese 50 € bei der ARGE als Unterhalt angeben? Ist es nicht so, dass ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen muss, sobald der Vater ETWAS zahlt?? Ich komme mit den 50€ aus. Das genügt mir momentan an Unterstützung seinerseits, sobald es ihm finanziell besser geht, wird er auch mehr zahlen. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 14:37