Guten Tag,
der Vater meines 14jährigen Sohnes zahlte in den letzten zwei Jahren monatlich 372 Euro Unterhalt für ihn. Jetzt ist er arbeitslos geworden und kann, da er noch ein weiteres Kind, das nicht mehr mit ihm zusammenlebt (7 Jahre) hat, nicht einmal mehr das zahlen, was meinem Sohn bei Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gezahlt werden würde (272 Euro, Anspruch Unterhaltsvorschuss, zahlen könnte er nach Selbstbehalt und Aufteilung der Ansprüche seiner beiden Kinder an den 14jährigen 248 Euro). Kommt das Jugendamt für die Differenz zwischen den 248 und 272 auf und wenn ja, welche Unterlagen benötigen sie dort, um zu zahlen?
Danke für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
Gretel
von
Gretel77
am 17.10.2019, 01:02
Antwort auf:
Wer zahlt Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und tatsächlichem Unterhalt?
Hallo,
nein. Das JA zahlt nur den Unterhaltsvorschuss. Wenn der Vater die Differenz nicht zahlen kann, zahlt keiner.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2019
Antwort auf:
Wer zahlt Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und tatsächlichem Unterhalt?
Hallo Frau Bader,
vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder ich verstehe Ihre Antwort nicht richtig.
Mir geht es nicht um die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und dem bislang gezahlten Unterhalt (272 bis 372) sondern um die zwischen 248 und 272. Mir geht es darum, ob ich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen muss, um wenigstens die 272 zu bekommen oder ob ich die 248 vom Vater nehmen und die Differenz beim Jugendamt beantragen muss oder ob es bei den 248 vom Vater bleibt (diese Regelung wäre ja nun sehr unvorteilhaft, zumal manche Väter ja noch deutlich weniger zahlen können).
Können Sie mir das bitte noch mal beantworten?
Danke!
von
Gretel77
am 17.10.2019, 11:55
Antwort auf:
Wer zahlt Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und tatsächlichem Unterhalt?
Wenn der Anspruch auf UVG höher ist, als der gezahlte Unterhalt, dann kann "die Differenz" zwischen niedrigem UH und Anspruch auf UVG beim JA beantragt werden. Ganz normal UVG beantragen und angeben und nachweisen, was der Vater zahlt. Letzte Berechnung beifügen.
von
Kaiserschmarrn
am 17.10.2019, 14:29