Mein erstgeborener Sohn (3 Jahre alt) stammt von meiner ersten Beziehung (mein Ex und ich waren nicht verheiratet),ich habe das alleinige Sorgerecht und mein Sohn trägt meinen alten Nachnamen: Ich hatte Unterhaltsvorschuss bekommen.
Am 15.5.2010 haben mein Mann und ich geheiratet und Luca (mein Sohn) trägt nicht den Nachnamen meines Mannes.
Frage: Wie das jetzt mit dem Unterhaltsvorschuss?
Hab öfters gelesen,dass der Unterhaltsvorschuss bleibt,wenn das Kind nicht den neuen Namen trägt.
Mitglied inaktiv - 02.10.2011, 15:22
Antwort auf:
Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss
Hallo,
der Unterhaltsvorschuss füällt mit der neuen Heirat weg
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2011
Antwort auf:
Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuß fällt mit der Heirat weg. Mit dem Nachnamen des Kindes hat das nichts zu tun.
von
Andrea6
am 02.10.2011, 18:00
Antwort auf:
Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss
2010 ?
Oha, dann musst Du einiges zurückzahlen.
Der Vorschuss ist nur für ledige Mütter, also unverheiratet.
Ach, wegen der Ado : Unterhaltspflicht erlischt, sobald Dein Ex die Einwilligung zur Adoption unterschreibt.
Mitglied inaktiv - 02.10.2011, 19:51