Hallo, ich möchte gerne mit meinen 2 kindern(14 und fast 3)umziehen. Der Vater meines Sohnes (fast 3) hat vor einem halben Jahr das Haus gekauft in dem ich wohne und ist unter mir in die Wohnung gezogen. Seitdem hat sich unser Verhältnis extrem verschlechtert. Soweit das er teilweise meine wohnu g nicht verlässt, ständig streitet und meine Kids bekommen alles mit. Ich habe jetzt eine neue Wohnung gefunden mit einem Zimmer mehr, 1 km weiter als bisher. Jetzt verweigert er mir die Zustimmung zum Umzug. Ich möchte die Unterschrift ersetzen lassen. Wie lange dauert so etwas? Habe ich überhaupt Aussicht auf Erfolg? Er möchte nur zustimmen wenn ich dem wechselmodell zustimme was ich nicht tun werde. Der kleine hat noch nie alleine bei ihm geschlafen. Er sieht ihn zwar oft durch den gemeinsamen Garten aber er ist in meinen Augen nicht fähig so lange auf ihn aufzupassen. Er kifft täglich und das auch im Beisein unseres Kindes. Ich mache mir furchtbare Sorgen. Wenn ich übers Gericht versuche die Unterschrift zu ersetzen wird dann auch direkt über das Wechselmodell entschieden oder müsste er einen extra Antrag stellen. Vielen Dank im voraus für die Antworten
von
Adora1983
am 22.08.2021, 11:20
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Umzug bei gemeinsamer Sorge
Hallo,
wenn die gemeinsame elterliche Sorge besteht, müssen wesentliche entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
1 km ist für ihn keine einschränkung, ziehen Sie einfach um.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2021
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Umzug bei gemeinsamer Sorge
Ich würde mich zunächst ans jugendamt wenden und um beratung bitten. Lass aber alle anschuldigungen raus, zeig dich kooperativ und lösungsorientiert, es zählt nur das wohl des kindes, an dem du vorrangig interessiert bist.
1km sollten kein problem sein.
Wenn du nicht weiterkommst, geh zu einem anwalt.
Alles gute!
Mitglied inaktiv - 22.08.2021, 13:10
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Umzug bei gemeinsamer Sorge
Beim Jugendamt sagte eine Dame sagte ich soll umziehen ohne Zustimmung weil 1 km nichts machen würde und die andere sagte es ginge nur mit Unterschrift. Die Jugendämter sind wohl überlastet und genau Auskunft konnte mir keiner geben
von
Adora1983
am 22.08.2021, 15:35
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamer Sorge
Ich habe auch von unseren Jugendamt die Information, dass ich mit meinen Kind/ern innerhalb der Stadt oder des Ortes, auch ohne Zustimmung des Kindsvaters umziehen kann. Habe ich so auch gemacht. Es ist nichts passiert, weder vom Kindsvater noch von sonst einer Stelle.
Einsetzen der Unterschrift beim Amtsgericht geht eigentlich schnell. Nur musst du schriftlich nachweisen, dass du den Kindsvater darüber nachweislich (Einschreiben mit Rückschein) und auch mehrfach informiert und um seine schriftliche Zustimmung gebeten hast. Reagiert er darauf nicht bzw. schreibt nein erlaube ich nicht, kannst du mit diesen ganzen Unterlagen zum Rechtspfleger beim Amtsgericht und mit diesem zusammen einen entsprechenden Antrag fürs Gericht formulieren. Je nach Dringlichkeit kann das 1-4 Wochen dauern, mit oder ohne Gerichtsverhandlung. Hat mich auch nichts gekostet. Die Rechnung ging an den Kindsvater unter anderen wegen unentschuldigten Fehlens zur Verhandlung. Da hatte ich aber bereits die Unterschrift des Gerichtes in der Tasche.
von
sunshine59
am 23.08.2021, 11:25