Sehr geehrte Frau Bader,
nachdem ich Sie mehrmals angeschrieben habe und Sie mir gute Ratschläge gegeben haben, auch die Forummitglieder auch, möchte ich Sie um Folgendes fragen :
Der Kindsvater wohnt im Ausland, nicht EU Land, hier in Europa, und ich habe das alleinige Sorgerecht. Da der Kindsvater sehr unberechenbar war, habe ich ihnmehrfach angezeigt (er war nur mir gegenüber gewaltsam, mit dem Kind hatte er bis jetzt keinen wirklichen Kontakt) und wir haben bis heute keine Umgangsreglung. Ich weiß es, der Kindsvater hat Recht auf Umgang, aber er kennt das Kind nur über Telefon.
Nachdem ich das Jugendamt eingeschaltet habe(ich habe Ihren Rat gefolgt) , sind wir beide zu einem Gespräch für Umgangsreglung eingeladen. Der Termin ist uebernaechste Woche. Meine Frage ist:Wie ist die uebliche Praxis, darf der Kindsvater, der im Ausland wohnt, Umgang auch im Ausland haben bzw. mit das Kind (jetzt 6 Jahre alt) ans Meer fahren in seinem Heimatland. Ich lehne das ab, da sich die beiden nicht kennen und ich dem Kindsvater nicht vertraue. Wie ist das Recht, bzw. wie ist das rechtlich geregelt, wenn wir als Elternteile uns nicht einig sind.
Bitte mich nicht falsch verstehen, ich möchte dem Vater nicht den Umgang boykottieren, sondern ich möchte, dass dieser am Anfang nur hier in Deutschland statt findet. Habe ich das Recht darauf?
Mit freundlichen Grüßen
Zorce
von
zorce
am 22.04.2023, 19:44
Antwort auf:
Umgang/Mitnehmen im Ausland
Hallo,
nun mal langsam. Beide kennen sich nicht, natürlich kann er nicht direkt mit dem Kind ins Ausland ans Meer fahren. Wenn der Umgang regelmäßig über einen längeren Zeitpunkt zuverlässig stattfindet, kann man anfangen mit Übernachtungen. Und dann irgendwann mal über Fahrten ins Ausland.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2023
Antwort auf:
Umgang/Mitnehmen im Ausland
Ja, hast Du. Da musst Du Dir keine Sorgen machen.
Bitte um begleiteten Umgang, dann gibt es betreute Kontakte im Jugendamt oder einer anderen Einrichtung. Kinderschutzbund bietet sowas auch teilweise an.
Da wird er dann erst einmal Zuverlässigkeit beweisen müssen und vor allem das Kind kann eine Bindung zu ihm aufbauen.
Irgendwann geht er dann vielleicht mal mit dem Kind ins Kino, Tierpark etc. und bringt es dann wieder nach Hause.
Und wenn er das alles positiv und zuverlässig macht, das Kind sich wohl fühlt, erst dann kann man überlegen ob es zu Übernachtungen kommt.
Ausland kommt auch drauf an welches Land genau.
Bis dahin wird aber extrem viel Zeit vergehen.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2023, 19:53
Antwort auf:
Umgang/Mitnehmen im Ausland
Ich würde so vorgehen:
Eine Diskussion über Umgang im Ausland ist derzeit völlig verfrüht, denn erst einmal muss das Kind den Vater kennenlernen, vertrauen über beständigen (!!!) Umgang aufbauen… DANN irgendwann (!!!) kann man evtl. Mal über nächste Schritte sprechen.
Derzeit geht es aber erst mal drum Schritt 1 zu beginnen und zu gehen.
Alles andere kommt dann ggf später.
Also: begleiteten Umgang planen.
So formuliert, zeigst du dich kompromissbereit, und zeigst dass du deine gesetzliche Aufgabe verstehst den Umgang mit dem Vater zu fördern, sagst aber noch keine Aufenthalte im Ausland zu.
Soll er halt alle 2 Wochen anreisen um eine Bindung mit dem Kind herzustellen. Ist doch super!
VG
D
von
desireekk
am 23.04.2023, 02:47
Antwort auf:
Umgang/Mitnehmen im Ausland
Das wird zunächst überhaupt kein Thema sein, denn es wird um die Vereinbarung des regelmäßigen Umgangs gehen, der schrittweise aufgebaut wird. Die beiden kennen sich ja noch gar nicht.
Außerdem warte erst mal ob, ob der Mann überhaupt zu diesem Termin beim Jugendamt erscheint. Und falls er wirklich erscheint, ob er einer halbwegs vernünftigen Vorgehensweise zustimmt. Möglicherweise ist der Mann nämlich bald gar kein Thema mehr.
Viel Erfolg!
von
Pamo
am 23.04.2023, 07:27