Frage: Umgang Kindsvater

HI, Also zu meiner Frage. Ich bin Mama ( alleinerziehend) eines 7 monatigen alten Babys. Sein Vater hat sich in der Schwangerschaft und die ersten Monate null um den Kleinen gekümmert. In Oktober haben wir per Beratungsstelle Termine festgelegt, dir teilweise wegen einer schweren Krankheit und Krankenhaus Aufenthalt des Kleinen verlegt oder abgesagt werden mussten. Jetzt hat er den Kleinen wieder 3 Wochen nicht gesehen und ich habe ihn gesagt, er soll bei uns ohne mich auf den Kleinen aufpassen. Dies wollte er nicht und hat ihn ohne meine Zustimmung mitgenommen! Jetzt behaart er wieder darauf den Kleinen zu sich zu nehmen oder bei Regen nach draußen. Kann er das einfach so? Ich wollte nur das er hier erstmal wider wider um die Bindung neu zu stärken und dann wenn er ihn wieder gesehen hat , kann er ohn ja zu sich nehmen. Allgemein war der Kleine nur einmal dort und hat dann geweint. Da er dort mit seiner neuen Freubdin aufgepasst hat und ich durfte nicht mit. Allgemein ist der Kleien extrem fixiert auf mich und immernoch krank. Jetzt droht der Vater mit mit Gericzt und schickt Gesetztestexte etc etc. Und statt hier aufzupassen, kümmert er sich gar nicht megr

von Melli333 am 08.01.2022, 16:02



Antwort auf: Umgang Kindsvater

Hallo, Umgang findet immer ohne die Mutter und nicht im Haushalt der Mutter statt. Bei einem so kleinen Kind, macht es Sinn, wenn der Umgang mehrmals die Woche und dann eben nur für kurze Zeit, die langsam gesteigert wird, stattfindet. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2022



Antwort auf: Umgang Kindsvater

Mhhh ... also einerseits soll er auf deine Bitte hin ohne dich auf euer Kind aufpassen und das, nach dem er ihn teilweise wegen Krankheit etc gar nicht regelmäßig gesehen hat - andererseits soll er ohne deine Zustimmung nicht mit ihm raus gehen. Das ist schon ein bisschen widersprüchlich, finde ich. Wende dich ans Jugendamt und lass Umgang festlegen. Um eine Bindung aufzubauen, wird es aber dann auch eher darauf hinaus laufen, dass er euer Kind eben ohne dich betreuen darf. Evt. wird begleiteter Umgang festgelegt. Was aber auch nicht heißt, dass du die Begleitung bist. Ohne dir etwas zu wollen - ich glaube, es wäre wirklich am Besten, ihr lasst das vom JA festlegen/euch beraten. Dann hast du etwas in der Hand bzgl. Forderungen seinerseits und kannst auf die Absprachen hinweisen - und er kann eben nicht plötzlich einfach andere Dinge einfordern. Wen er darauf keine Lust hat, sein Pech.

von cube am 08.01.2022, 18:17



Antwort auf: Umgang Kindsvater

Glaube das war widersprüchlich geschrieben. Er sollte jetzt erstmal in der natürlichen Ungebung des Kleinen aufpassen, hier fremdelt der Kleine nicht so sehr und wenn das funktioniert hat, kann er dann wieder mit ihm raus und zu sich etc. Aber er hat ihn halt länger nicht gesehen. Außerdem krank bei dem miesen Wetter finde ich auch nicht so optimal. Aber er sieht ihn lieber gar nicht. Kann er den einfach so bestimmen, i h nehme ihn jetzt mit zu mir oder raus?! Bin ja schon entgegen gekommen und habe gesagt, ich verlasse meine eigene Wohnung.

von Melli333 am 08.01.2022, 18:49



Antwort auf: Umgang Kindsvater

Was habt ihr denn bei der Beratungsstelle festgelegt? Nur die Termine - oder auch, wie der Umgang stattfinden soll? Sprich: soll er erst mal bei euch in der Wohnung bleiben und du verlässt so lange diese oder sowas in der Art. Wenn ja, ist das ja erst mal das, woran du aber eben auch er sich halten muss/soll. Ich würde evt. über das JA gehen und dort den Umgang verbindlich festlegen lassen. Bei einem so kleinen Kind macht es ja Sinn, wie du es vorhattest: er kommt zu euch und du lässt die beiden dann nach ein paar Minuten "Übergang" eben für die vereinbarte Zeit alleine. Die Bindung muss ja erst mal aufgebaut werden. Ich finde, du bist ihm ja entgegen gekommen und wenn er das so nicht will und du dich gleichzeitig an die getroffenen Vereinbarungen hältst - sein Pech. Aber wie gesagt: am Besten, du machst den 1. Schritt und lässt es vom JA festlegen. Die werden sicher nicht hingehen und anordnen, dass ein 7-monatiges Baby mal eben so mitgenommen werden darf.

von cube am 10.01.2022, 11:32



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