Frage: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Hallo sehr geehrte Frau Bader, Sie haben mir vor ein paar Wochen mit Ihren Ratschlägen weitergeholfen. Im Moment bin ich nicht in der Lage, mir einen Anwalt zu leisten und deswegen schreibe ich nochmals hier im Forum. Wie bereits vor ein Paar Wochen geschrieben, der Kindsvater meines Sohnes, bald 5 Jahre alt, wohnt im Ausland und ist auslaendischer Staatsbürger. Wir sind uns über den Umgang mit dem Kind nicht einig.Das Kind ist außerehelich geboren und ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater ist nicht damit einverstanden, 3 - mal wöchentlich Videokonferenz 5-15 Minuten mit dem Kind zu haben. Er will jeden Tag, dass das Kind mit ihm spricht. Das Kind will mit dem Kindsvater gar nicht reden, er kennt den Vater nur über Videokonferenz. Der Kindsvater will nicht nach Deutschland kommen, da er befürchtet, er hätte mit den Behörden Probleme, da ich ihn mehrmals wegen Bedrohung und Erpressung angezeigt habe. Das nutzt er als Argument, dass ich damit den Kontakt mit dem Sohn unterbunden haette. Nach Ihrer Empfehlung ueber das Jugendamt eine Loesung zu finden, will der Kindsvater davon nichts hören. Meine Frage an Sie: 1) Bin ich verpflichtet, auf E Mails seitens des Vaters einzugehen. Er schreibt jeden Tag 5 E - Mails, in denen er alles mögliche behauptet. Er argumentiert immer, er handle im Sinne des Kindes und schreit, um eine Loeung zu finden. Ich gehe darauf nicht ein, da er mich ständig in der Vergangenheit bedroht und erpresst hat, bzw. er beleidigt mich immer wiedwr und erpresst mich über die Familie. Ich habe seine E Mail komplett blockiert. Er wiederholt sich immer und ich habe ihm bereits meine Meinung und einen Vorschlag unterbreitet, was er nicht annehmen will. 2) Der Kindsvater will mich jetzt im Ausland wegen Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefaehrdung anzeigen, was kompletter Schwachsinn ist, aber er versucht auf mich Druck auszueben. Wie kann ich erfahren, ob gegen mich im Ausland ermittelt wird, bzw. ob ein gerichtliches Prozess geführt wird. Der Kindsvater ist unberechenbar und er wurde meinerseits sowohl in Deutschland auch im Ausland angezeigt. Leider die Anzeigen wurden eingestellt. MEIN Problem ist es, dass mein Bruder und meine weiteren Familienangehörigen im Ausland wohnen und der Kindsvater sie ständig auch unter Druck setzt, damit ich seine Forderungen eingehe. Die Polizei tut in dieser Hinsicht leider gar nichts. Was kann ich noch tun? Für Ihre erneute Rueckmeldung bin ich Ihnen dankbar Z

von zorce am 13.02.2022, 16:14



Antwort auf: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Hallo, warum lassen Sie dich immer wieder von ihm ins Bockshorn jagen? Stellen Sie Regeln auf und Punkt. 1. Er darf einmal die Woche mit dem Kind skypen. Feste Zeiten. 2. Umgangsbesprechungen finden über eine extra eingerichtete E-Mail-Adresse statt. Die lesen nicht Sie, sondern ein Dritter (das nimmt das Aggressionspotenzial). 3. Sie reisen nicht mit dem Kind in sein Ausland. Will er Umgang, hat er das mit dem Jugendamt zu klären. Wohlgemerkt in Deutschland (und betreut, wenn eine Entführung droht). 4.Soll er Sie anzeigen. Na und? Soll er sonst was tun. Soll er doch. Sie müssen sich, zum KIndeswohl, endlich von ihm und der Macht, der über Sie hat, befreien. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2022



Antwort auf: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Ich bezweifele, dass Frau Bader diesen langen Text liest. Wie dem auch sei: Du kannst natürlich zu einer Anwältin gehen, auch, wenn Du Eigentlichkeit geld hast. Dann musst Du einen Beratungshilfeschein beantragen. Du hast das alleinige Sorgerecht, was Schin mal gut ist.Ist bezüglich des Umgang irgendetwas geregelt? Wenn nein soll sich der KV darum kümmern.Wenn er sich allen Regelungen und Vorschlägen Deinerseits verweigert, ist das Pech für ihn. Die Polizei wird Dir nicht helfen, die sind gar nicht zuständig.Es geht hier um Umgang und dessen Ausgestaltung. Wenn Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, dann hat das erstmal mit dem Umgang auch nichts zu tun. Bite suche Dir eine Anwältin vor Ort.

von Berlin! am 13.02.2022, 17:59



Antwort auf: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Ich schreibe es dir nochmal und bitte geh doch endlich mal zum Jugendamt und lass es dir bestätigen: Du musst gar nichts tun, solange der Vater nicht zu seinem Kind kommt, um es zu besuchen, um es abzuholen. Er nimmt den Umgang nicht wahr und das ist sein Problem und nicht deins. Die Drohungen sind eine ganz andere Sache, die musst du der Polizei mitteilen und zwar immer schriftlich. Diese 2 Dinge haben nichts miteinander zu tun.

von Pamo am 13.02.2022, 18:45



Antwort auf: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Liebe Pamo, vielen Dank für deine Unterstützung. Ich war beim Jugendamt bereits, nachdem ihr und Frau Bader dazu geraten haben. Sie meinen, man darf den Umgang mit dem Kindsvater nicht aussetzten. Wenn ich das will, ich muss einen Antrag auf Umgangsaussetzung stellen. Die waren nicht sehr kooperativ. Es gibt keine Umgangsreglung, da der Kindsvater selber Bedingungen stellt und nichts hört. Sobald ich seiner Forderung nicht nachgehe, faengt er mich zu beleidigen und mich psychisch unter Druck zu setzen und mich und der Familie zu bedrohen. Selbstverständlich habe ich das der Polizei gemeldet, aber sie koennen nichts tun, da er im Ausland sitzt. Viele Grüße und vielen Dank für Alles Z

von zorce am 13.02.2022, 19:06



Antwort auf: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Liebe Zorce, das Jugendamt hat recht damit, dass du einen bestehenden Umgang nicht aussetzen darfst. Aber das tust du auch nicht, da es keinen Umgang gibt. Der Vater ist weiterhin im Ausland und kommt sein Kind weder besuchen noch abholen. Die Drohungen sind Horror, haben aber nichts damit zu tun. Bitte geh zu einer Frauenberatungsstelle, da wird man dir mit guter Beratung helfen können.

von Pamo am 13.02.2022, 20:13



Antwort auf: Umgang Kindsvater/Pflichten Mutter

Hallo, Wie schon geschrieben sind da verschiedene Dinge zu unterscheiden: Umgang/ Du darfst ihn nicht unterbinden, der Bater kann gerne nach deutsch kommen und sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen um eine langsame Zusammenführung mit dem Kind zu erreichen. Er soll sich hierzu eben nicht mit die sondern mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Ignoriere Emails, Telefon, etc. Bedrohungen: Da kannst du nur anzeigen wenn möglich, ebenso deine Familie im Ausland. Ob und wie du erfahren kannst ob er das Gericht im Ausland bemüht: sie werden sich anschreiben, was anderes kannst du nicht tun. Alles Gute! D

von desireekk am 14.02.2022, 03:54



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