Frage: Umgang gegen den Willen des Kindes

Hallo Frau Bader, meine Freundin ist geschieden und hat gemeinsames Sorgerecht mit ihrem Exmann für die 7jährige Tochter. Die Tochter möchte in letzter Zeit nicht mehr an den Umgangswochenenden zu ihrem Vater, da sie sich dort nicht mehr willkommen fühlt (u.a. wegen der neuen Freundin). Sie hat es auch ihrem Vater gesagt, doch der besteht auf den Umgang. Frei nach sie kann sich ja auch nicht aussuchen, ob sie zur Schule möchte oder nicht... Ist es wirklich so, dass die Tochter weiter hin muss und die Mutter sie auch dazu "drängen" muss? Viele Grüße bobcat

Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 21:53



Antwort auf: Umgang gegen den Willen des Kindes

Hallo, ich würde versuchen, das JA zum vermitteln einzuachalten - sie muss aber, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2009



Antwort auf: Umgang gegen den Willen des Kindes

ja, muß sie. ich würde an ihrer stelle das jugendamt zu rate ziehen.

Mitglied inaktiv - 26.03.2009, 08:20



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