Hallo Frau Bader, eine Nachfrage: Ich habe im Forum zwei widersprüchliche Antworten zur Berücksichtung der Überstunden bei Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gefunden: 1. Re: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden? Antwort von N.BADER am 18.05.2011 Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannte außergewöhnliche Einkünfte das zusätzliche für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Überstundenzuschläge. Liebe Grüsse, NB 2. Hallo, 1. Gartifikationen zählen als Einmalzahlungen u werden deshalb nicht berücksichtigt. 2. Überstunden werden berücksichtigt Liebe Grüsse, NB Nun stehe ich vor demselben Problem und möchte wissen, ob die Überstunden, die sich bei mir von Juli bis Dezember 2011 angesammelt berücksichtig werden. Das heißt, ob die Überstunden aus Oktober, November und Dezember auch auf die drei Gehälter gerechnet werden und sich dadurch der Zuschuss des AG erhöht? Ich hatte nämlich meine Überstunden als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen und nun den AG gebeten, sie rückwirkend auf die einzelne Monate auszurechnen. Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Mitglied inaktiv - 04.02.2012, 21:08