Hallo Frau Bader, ich habe vor im 2. Jahr der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen. So ist es auch mit meinem AG besprochen. Nun stehen die Gespräche zum Wiedereinstieg an und mein AG möchte, dass ich 20h (genau 1/2 Stelle) wiederkomme. Ich würde gerne mehr Stunden arbeiten gehen (25h). Kann mir mein AG vorschreiben, wie viel ich arbeiten darf mit der Begründung, dass diese halbe Stelle für mich freigehalten wurde? Vor der EZ hatte ich eine Vollzeit-Stelle und bereits damals angekündigt, dass ich gerne ca. 25h arbeiten kommen möchte. Wie sind hier meine Rechte? Vielen Dank für eine Antwort.
von NiksMum am 20.10.2016, 14:47