Hallo,
ich möchte gerne während meiner Elternzeit arbeiten gehen. Das Elterngeld endet demnächst, jedoch ist die Elternzeit länger.
Ich muss bei meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Erlebnis beantragen, um wo anders zu arbeiten. Mein Arbeitgeber kann mir derzeit keinen Job in anbieten.
Für den "neuen" Job nötige ich ein Zwischenzeugnis, dieses wird mir aber verweigert. Was kann ich tun?
von
Pusteblume1611
am 24.11.2022, 12:08
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30.08.2007, Aktenzeichen 10 Sa. 482/07 geht das LAG auf den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis für eine längeren Arbeitsunterberechung ein. Dort wird in den Entscheidungsgründe Iausgeführt: „Sachliche Gründe sind insbesondere bei einer bevorstehenden längeren Arbeitszeitunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit) oder Vorgesetztenwechsel anzunehmen.“
Da geht es aber um Ansprüche vor Beginn der EZ. Während der EZ ruht der Vertrag, da sieht es schwieriger aus.
Ich würde einfach den AG anschreiben und auf das o.g. Urteil Bezug nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2022