Sehr geehrte Frau Bade,
darf die neue Frau meines Exmannes gegen meines ausdrücklichen Wunsch, den ich meinem Exmann und dem Kindergarten schriftlich mitgeteilt habe, an einem Elterngespräch im Kindergarten teilnehmen? Es geht um den Entwicklungsbericht meiner Tochter. Mein Exmann war in Begleitung seiner Frau zu dem Termin erschienen, obwohl ich mehrfach, auch im Beisein des Jugendamtes den Wunsch geäußert habe, dass ich das nicht möchte.
Viele Grüße
von
monimaus1980
am 22.02.2016, 19:49
Antwort auf:
Teilnahme am Elterngespräch durch Stiefmutter gegen den Willen der Mutter
Hallo,
gibt es einen sachlichen Grund dafür?
Liebe
Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2016
Antwort auf:
Teilnahme am Elterngespräch durch Stiefmutter gegen den Willen der Mutter
Spielball!
Sei froh, dass Sie Interesse zeigt.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 22.02.2016, 19:51
Antwort auf:
Teilnahme am Elterngespräch durch Stiefmutter gegen den Willen der Mutter
Er darf sich eine Begleitung mitnehmen.
Du auch. Würdest Du es Dir von ihm verbieten lassen?
Beide zeigen Interesse am Kind, könnte schlechter laufen oder?
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2016, 20:02