Frage: Arztbesuch durch Stiefmutter

Sehr geehrte Frau Bader, in den letzten Jahren ist es immer mal wieder vorgekommen, dass die Frau meines Exmannes mit unserer Tochter zum Arzt geht, wenn sie z.B. Ohrenschmerzen,... hat. Unsere Tochter wohnt bei mir und ich möchte, dass mein Exmann selber hin geht oder mir Bescheid gibt, damit ich es übernehmen kann. Die neue Frau spielt sich dauerhaft als zweite Mutter auf und kommuniziert auch, dass sie die andere Mutter unserer Tochter wäre. Kann ich ihr verbieten zum Arzt zu gehen, wenn es kein Notfall ist und was kann kann ich unternehmen, damit sie es unterlässt? Viele Grüße

von monimaus1980 am 11.12.2018, 08:35



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Hallo, ohne Vollmacht für die Gesundheitsfürsorge darf der Arzt keine Auskunft geben, sie kann ja auch keine Entscheidungen treffen. Ich würde ein deutliches Gespräch führen - jeweils mit Partner u darauf hinweisen, dass es schön ist, dass sie die Kleine so sehr mag, tatsächlich aber nicht die Mutter ist. Gerade das mit der Benennung geht über das Grenzwertige hinaus. Hat die Dame vllt. einen unerfüllten Kinderwunsch o möchte gerne heile Familie spielen? Auch meine ich, das Kind kann deutich sagen, dass es nicht MAMA sagen will. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Naja, wie lange ist sie denn schon die Stiefmutter? Irgendwann ist sie natürlich so etwas wie die 2. Mutter/Wochenend"mutter" oder was auch immer. So hart das auch klingt und mir ganz sicher auch sauer aufstoßen würde. Ich glaube, da wirst du nicht viel machen können. Ist euer Tochter beim Papa und ein Arztbesuch ist von Nöten, kann er diesen Besuch in seiner Umgangszeit schon auf eine Vertrauensperson übertragen. Und je nach dem, wie lange er schon mit ihr zusammen lebt (verheiratet?) ist und eure Tochter sie als Stiefmutter kennt, ist ja sie ja auch eine vertraute Person. Ich denke nicht, dass du das rechtlich unterbinden kannst.

von cube am 11.12.2018, 08:43



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Einfache Gegenfrage: Würdest Du Dir von ihm verbieten lassen dass Dein neuer Partner mit dem Kind zum Arzt geht, wenn Du verhindert bist und sie Ohrenschmerzen hat? Ehrliche Antwort bitte.

von Sternenschnuppe am 11.12.2018, 09:10



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Ehrlich gesagt komme ich gar nicht auf die Idee meinen Partner mit meiner Tochter zum Arzt zu schicken, obwohl wir seit 4 Jahren zusammen sind und auch eine gemeinsame Tochter haben, weil es mein Kind ist und er beim Arzt keine Entscheidungen treffen kann. Wäre es ein Notfall und ich könnte nicht, dann wäre das sicherlich etwas anderes. In diesen Fällen war es aber nie ein Notfall und die Beschwerden haben sich bereits am Wochenende angekündigt. Es wäre also möglich gewesen, dass er mit ihr zum Arzt geht, aber er geht stattdessen zur Arbeit. Im übrigen arbeite ich auch und melde mich von der Arbeit ab, wenn meine Tochter krank ist.

von monimaus1980 am 11.12.2018, 09:17



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Tatsächlich ist sie nicht die zweite Mutter. Sie kann ein inniges Verhältnis haben, aber es gibt eben nur eine Mutter und einen Vater. Mein Partner und ich sind seit vier Jahren zusammen und haben eine gemeinsame Tochter. Meine Tochter und er haben auch ein sehr inniges Verhältnis, so als wäre er ihr Papa. Ist er aber nicht und das kommunizieren wir auch so. Der Beziehung tut das keinen Abbruch. Alles andere schafft nur Rivalitäten, die nicht sein müssten.

von monimaus1980 am 11.12.2018, 09:21



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Ich glaube, das Problem ist nicht, dass sie mit eurer Tochter zum Arzt geht - es scheint mir eher so zu sein, dass du deine Position als Mama angegriffen siehst. Keine Sorge, du wirst immer ihre Mama sein. Kinder können das gut unterscheiden. Aber der Papa (dein Ex-Partner) hat nun mal eine neue Lebensgefährtin, die sich Gott sei Dank auch kümmert. Natürlich soll eure Tochter wissen, dass dein neuer Partner nicht ihr leiblicher Papa ist - aber befremdlich finde ich es schon, dass du ihn nicht mit ihr zum Arzt gehen lassen würdest. Das empfinde ich als bewusstes Aufrecht erhalten einer gewissen Trennlinie. Aber das hat natürlich nichts mit dem rechtlichen zu tun. Ich denke nicht, dass du die Arztbesuche verhindern kannst oder den Vater zwingen, diese auf jeden Fall entweder selbst oder durch dich erledigen zu lassen. Er hat Umgangsrecht, Sorgerecht und überträgt einen simplen Arztbesuch auf seine Lebensgefährtin. Er gefährdet sicher nicht das Kindeswohl oder vernachlässigt damit seine Pflichten.

von cube am 11.12.2018, 09:30



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Sicherlich greift die neue Frau meine Position als Mutter an. Meine Tochter soll sie die neue Frau dort Mama nennen, sonst reagiert sie nicht und mich soll sie dort übrigens bei meinem Vornamen nennen, wenn sie über mich redet.

von monimaus1980 am 11.12.2018, 09:36



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

sie hat unserer Tochter im übrigen auch gesagt, dass sie das Gefühl hätte, dass sie sie geboren hat und dass sie ihre Mama und ich ihre Bauchmama sei. Es werden also dauerhaft Grenzen überschritten und es wäre schön, wenn ich einfach die Übergriffigkeit unterbinden könnte. Das Jugendamt kann leider nichts machen, obwohl es "sehr beleidigend sei", was da gesagt würde, da unsere Tochter keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt.

von monimaus1980 am 11.12.2018, 09:41



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Sei doch froh, dass sie sich auch kümmert. Es kann auch ganz anders sein. Hauptsache deinem Kind geht es gut. Ihr seit nunmal eine Patchwork Familie. Ich bin auch eine Stiefmutter und bei uns gibt es solch Stress nicht. Hauptsache jemand geht mit dem Kind zum Arzt wenn es krank ist. Hin oder her wer. Lasst Bitte die Kirche im Dorf!!! Dem Kind soll wenn geholfen werden und ich würde auch mein Kind,der Ex meines Mannes, mitgeben zum Arzt. Hauptsache dem Kind wird geholfen!!!

von Vicky86 am 11.12.2018, 13:21



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

@Vicky und cube Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen wieso ihr die Fragestellerin so runtermacht und euch auf die Seite der Stiefmutter stellt. Sicherlich muss man sich nicht so an dem Arztbesuch hochziehen, aber dass die Stiefmutter das Kind versucht zu zwingen zu ihr "Mama" zu sagen ist definitiv grenzüberschreitend und zeigt mir eher dass da vieles im Argen ist seitens der Stiefmutter. Vermutlich kann man rechtlich nichts dagegen tun, solange das Jugendamt keine Kindeswohlgefährdung sieht, aber dann noch auf der Mutter rumzuhacken ist ja wohl das letzte!

von bellis123 am 11.12.2018, 13:30



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Meine Güte, kann der Fragenden denn nicht jemand ganz neutral die Frage beantworten? Natürlich darf der Arzt das Kind nicht ohne Vollmacht behandeln! Selbst wenn das Kind mit den Großeltern zum Arzt geht bedarf es dieser. Ohrenschmerzen sind kein Notfall, der eine sofortige Behandlung erfordert. Der Arzt darf nicht behandeln und die Stiefmutter hat den sorgeberechtigten Vater zu informieren. Ist dieser verhindert, wird die sorgeberechtigte Mutter kontaktiert. @Fragestellerin: Informiere alle betreffenden Ärzte und ggf. Weise freundlich daraufhin, dass sie sich nicht an geltendes Recht halten.

von HeyDu! am 11.12.2018, 13:38



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-arztbesuch-kind/

von HeyDu! am 11.12.2018, 13:41



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Vielen Dank "HeyDu", das wollte ich wissen.

von monimaus1980 am 11.12.2018, 14:17



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Ich würde auch die Ärzte drauf hinweisen. Reicht das nicht wäre mal ein achse vors nur angebracht. Würde dann versuchen die gesundheitliche Fürsorge bei Gericht alleine zu bekommen. Dann kann auch der Vater keine Vollmacht mehr ausstellen. Davon ab würde ich einen Termin beim Jugendamt mit allen Erwachsenen machen damit man sich da mal an den runden Tisch setzt. Den so geht es nicht. Das überschreitet bei weitem alles was der Stiefmutter zusteht. Sie ist keine Mutter, weder erste noch zweite. Entsprechend hat sie sich an bestimmte Spielregeln zu halten. Davon ab, wenn Kind Beschwerden hat würde ich demnächst die Umgangszeiten ausfallen lassen. Solange bis Stiefmutter sich an die Regeln hält bezüglich Arzttermine. Wenn sie meint kind ist so krank das ein Arztbesuch nötig ist, dann wäre es wohl besser daheim im Bett.

von Felica am 11.12.2018, 14:49



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Hallo, Ich verstehe nicht, dass die meisten das als so selbstverständlich sehen, dass die Lebensgefährtin mit dem Kind zum Arzt geht. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, braucht sie doch eigentlich eine Vollmacht beider Elternteile. Aufgrund des Datenschutzes dürfte sie auch keinerlei Auskunft vom Arzt bekommen. LG luvi

von luvi am 11.12.2018, 19:06



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Denke mal der Vater stellt eine Vollmacht aus, das dürfte dann langen. Bei den Datenschutzzetteln mussten noch nie beide Eltern unterschreiben, jedenfalls nicht hier bei uns. Einer langt. Und ehrlich, ich musste noch nie nachweisen das ich die Mutter unseres Kindes bin und der Vater sein OK für den Arztbesuch gibt. Die setzen einfach voraus das alles OK ist. Was mich eher verwundert ist das die Ärzte scheinbar ohne Gesundheitskarte das Kind behandeln.

von Felica am 11.12.2018, 19:29



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

...haben sie nicht. Meine Tochter war in diesem Quartal bereits mit mir beim Arzt.

von monimaus1980 am 11.12.2018, 20:02



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Hallo, Ich musste auch noch nie irgendwas nachweisen. Auch bei der Schulanmeldung z. B. hat es keinen interessiert, ob ich allein Sorgeberechtigte bin oder gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Ich kann nur sagen, dass es rechtlich problematisch werden kann, wenn ein Elternteil etwas nicht möchte und gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Bei Alltagsdingen ist das irrelevant, bei Sachen, die das Sorgerecht berühren, müssen beide Elternteile einverstanden sein. An die Themenstellerin: Wenn du absolut nicht möchtest, dass die Stiefmutter Untersuchungen usw. veranlasst, solltest du das mit dem Arzt besprechen. Allerdings finde ich es an sich gut, wenn sich die Stiefmutter auch um das Kind kümmert und auch solche Termine wahrnimmt. Alltag eben. Wie es bei euch abläuft, möchte ich allerdings auch nicht. Vielleicht solltet ihr mal an Mediationsgesprächen teilnehmen oder gemeinsam beim Jugendamt solche Dinge besprechen. LG luvi

von luvi am 11.12.2018, 21:15



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Ärgerlich, auf welche leichte Schulter einige Ärzte, Kindergärten usw. z.B. das Thema Datenschutz nehmen. Der Kindergarten bei uns nimmt nicht einmal eine Telefonnummeränderung entgegen oder lässt die Änderung der Abholberechtigen vornehmen -> überall sind beide Unterschriften Pflicht. Wer das alleinige Sorgerecht hat, musste das sogar nachweisen... Mein Mann und ich unterschreiben nach Möglichkeit auch immer beide... z.B. bei Impfungen. Ist uns so lieber.

von HeyDu! am 11.12.2018, 23:45



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Lies doch bitte erst mal genau, was zuerst gefragt und dann dazu gesagt wurde und auch die anderen Antworten sowohl der Ap als auch der Foristen., bevor du unterstellt, wir würden auf der Mutter rumhacken und das wäre das Letzte. Etwas von wegen zwingen "Mama" zu sagen wurde doch in der Ursprungsfrage gar nicht erwähnt. Wenn das jetzt im Nachhinein alles erst kommt, ergibt sich sicher ein anderes Bild. Im Übrigen habe ich sehr wohl geäußert, dass ich gut verstehen kann, dass einem sowas nicht in den Kram passt.

von cube am 12.12.2018, 09:14



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Gespräche beim Jugendamt, der Beratungsstelle und beim Kinderschutzbund gab es deswegen bereits. Mein Exmann und seine Frau haben immer die Gespräche abgebrochen, sobald ihnen erklärt wurde, dass es nur eine Mutter gibt und das die Frau ist, die das Kind geboren hat. Es interessiert sie nicht und man kann nichts dagegen machen. In ihren Augen sind da alle Anlaufstellen inkompetent. Wäre die Ausgangslage eine andere, hätte ich auch nichts dagegen, dass sie mit ihr zum Arzt geht. Ich bin ihr im übrigen dankbar, dass sie sich um mein Kind kümmert. Das heißt aber nicht, dass sie den Anspruch haben kann, dass mein Kind auch ihre Tochter ist. Auch das wurde mehrfach kommuniziert. Interessiert aber keinen. Es ist eben, wie hier ja auch schon mehrfach angedeutet wurde, eben keine Kindeswohlgefährdung. Wie es einer leiblichen Mutter geht, wenn die Tochter gezwungen wird sie nicht Mama, sondern beim Vornamen zu nennen und die Stiefmutter Mama zu nennen, können sicherlich nur Mütter nachvollziehen.

von monimaus1980 am 12.12.2018, 09:42



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Ich würde tatsächlich rechtliche Schritte einleiten. Lass Dich anwaltlich beraten. Eine Gefährdung der psychischen Gesundheit des Kindes besteht und dies ist in meinen Augen durchaus eine "Kindeswohlgefährdung". Alles Gute

von HeyDu! am 12.12.2018, 14:16



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Ich bin im ständigen Austausch mit einer Psychotherapeutin in einer Beratungsstelle, die eingeschaltet wird, sobald Eltern vor Gericht gehen, um Gespräche zu führen. Ein Prozess wegen so etwas ist sinnlos. Meine Tochter würde nur unnötig unter Druck gesetzt werden. Sinnvoller ist es ihr den Rücken zu stärken und Verständnis für ihre Situation zu zeigen. Es wird sich irgendwann alles rächen, meint zumindest die Therapeutin. Solange halte ich die Füße still. Ich will ausschließlich wissen, wo rechtliche Grenzen sind, die überschritten werden. Alles andere ist zu schwammig.

von monimaus1980 am 12.12.2018, 20:26



Antwort auf: Arztbesuch durch Stiefmutter

Wie gesagt: das ist ja nun eine deutlich andere Schilderung als die recht simple Frage, ob man die Arztbesuche verbieten kann. Nein, auf so etwas wie du jetzt geschildert hast, hätte ich selbstverständlich auch keine Lust und das geht für mein Empfinden so auch gar nicht. Ich wäre vermutlich auf 180 und würde - genau wie du - prüfen, wie ich das Ganze rechtlich angehen könnte.

von cube am 13.12.2018, 10:32



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