Frage: Tageweise Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Frau ist selbständig und würde gerne wieder tageweise arbeiten anfangen. Unser Sohn ist zwischenzeitlich 4 Wochen alt. Ist es denn möglich dass ich (Arbeitnehmer im mittleren Management) z.B.an einem bestimmten Wochentag in der Woche Elternzeit nehmen kann. Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Dauer. Kann der AG das Verweigern?

Mitglied inaktiv - 10.10.2011, 23:04



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Hallo, man muss es andersherum betrachten. Sie wollen EZ nehmen und in der EZ TZ arbeiten. Das kann der AG nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (der betrieb muss mind 15 AN haben) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2011



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Soweit ich weiß geht Elternzeit nicht tageweise. Vielleicht kannst Du mit dem AG vereinbaren, dass Du ab und zu einen Tag unbezahlten Urlaub machst ( Minusstunden ) Dürfen Selbstständige denn in den ersten 8 Wochen arbeiten ? Bei Angestellten geht das ja nicht. Du könntest auf jeden Fall 2 Monate Elterzeit MIT dann Elterngeld nehmen. Diese sind 7 Wochen vorher anzukündigen, dürfen aber nicht verwehrt werden. Generell Elternzeit, aber eben meines Wissens nicht tageweise, und bis das Kind 14 Monate ist stehen Dir auch 2 bezahlte Monate zu.

Mitglied inaktiv - 11.10.2011, 07:13



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Hallo, du könntest aber in Elternzeit gehen. In der Elternzeit kannst du aber Teilzeit arbeiten. Musst du halt mit deinem Chef sprechen. Und dann könntest du ja z.B. 75% arbeiten. Musst halt mit deinem Chef über die Tage sprechen. Ich lass mich gerne korrigieren, aber das ist doch eine Regelung bei der der Chef zustimmen muss. Also Elternzeit muss er dir geben und du hast (glaube ich) auch ein Anrecht auf Teilzeit. Allerdings weiß ich nicht wie das mit den Tagen ist....

von blauerVogel am 11.10.2011, 08:40



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Das ist eine gute Idee. Er muss eigentlich zustimmen, sofern der Betrieb groß genug ist. Vielleicht kann man auch was an Arbeit Zuhause machen ? Mit 75% könnest Du die Zeiten so einteilen, dass Du einen Tag frei hast. Und mit den 2 Monaten Vätermonate MIT Elterngeld könnte man das ja einleiten ?

Mitglied inaktiv - 11.10.2011, 09:59



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

In der Elternzeit darf man nicht mehr als 30 Std in der Woche machen, sonst fällt man automatisch aus der Elternzeit raus. Und der Lohn wird voll aufs Elterngeld angerechnet. Von jedem verdienten Euro bleiben ungefähr 33 Cent. Aber wenn man eh viel arbeiten geht und das Haushaltseinkommen reicht, kann man durchaus auch mehr als 2 Monate Elternzeit machen - mit Teilzeit in Elternzeit - ab dem 3. Monat aber ohne Elterngeld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.10.2011, 13:03



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Aber er könnte doch in der Zeit mit Elterngeld ganz Zuhause bleiben und dann auf 30 Stunden runtergehen, oder ?

Mitglied inaktiv - 11.10.2011, 13:15



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Du meinst, die ersten 2 Monate ganz zuhause bleiben (und Kind und Geld genießen) und ab dem dritten dann Elternzeit mit Teilzeit (30 Std). Na klar! Bis zu drei Jahre lang!!! Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.10.2011, 14:41



Antwort auf: Tageweise Elternzeit

Genau, dann hätte er ja das erreicht, was er im Startposting gerne haben wollte. Und kann zwei Monate noch komplett Kind & Frau genießen. Wenn es denn langt vom Elterngeld her. Daran ist es bei uns leider gescheitert bei den Vätermonaten :-(

Mitglied inaktiv - 11.10.2011, 14:53



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