staatl. Unterstützung nach Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: staatl. Unterstützung nach Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir bei einer Sache helfen, die mir in letzter Zeit oft durch den Kopf geht. Ich habe zwei mal Zwillinge, 4 Jahre alte und 7 Monate alte. Ich lebe von meinem Mann seit einem Jahr dauerhaft getrennt. Im Moment beziehe ich Kindergeld, Unterhaltsvorschuß und Elterngeld. Eigentlich wollte ich nach der Bezugsdauer des Elterngeldes wieder Teilzeit arbeiten (hab eine Festanstellung beim Land), bin mir aber immer unsicherer ob das funktioniert. Zum einen weiß ich nicht ob die Kinderbetreuung wirklich gesichert ist, zum anderen weiß ich nicht ob ich das schaffe... Besteht die Möglichkeit von staatlicher Unterstützung um noch ein oder zwei Jahre die Kinderbetreuung selbst zu übernehmen? Wenn ja muß ich dafür meinen Arbeitsvertrag kündigen? Das möchte ich auf keinen Fall! An welche Stellen muß ich mich wenden? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 02.02.2011, 21:52



Antwort auf: staatl. Unterstützung nach Elterngeld

Hallo, zuerst einmal an den KV wegen Unterhalt. Wenn der nicht leistungsfähig ist, können Sie bis zum 3. geb. der jüngeren Kinder Leistungen der ARGE bekommen, danach werden Sie die Kinder ja mind. halbe Tage in den KiGa geben können und arbeiten gehen können. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2011



Antwort auf: staatl. Unterstützung nach Elterngeld

da dein mann offensichtlich nicht unterhaltsfähig ist, kannst du alg2 beantragen. deine elternzeit kannst du verlängern, der ag muß zustimmen, in der praxis tut er das auch, weil er triftige gründe finden muß, sie zu verweigern. für den antrag auf verlängerung gibt es eine frist, die weiß ich aber nicht. also: erst ag, dann arge ( letzteres geht aber erst, wenn du gar kein geld mehr hast, den lebensunterhalt zu bestreiten, also nicht im voraus )

Mitglied inaktiv - 03.02.2011, 08:48



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