Hallo, ich bin aktuell in Elternzeit, mein Teilzeitvertrag ruht in dieser Zeit. Ich arbeite aber auf 450€ Basis bei meinem Arbeitgeber weiter. Nun bin ich erneut schwanger und beende somit meine aktuelle Elternzeit sowie auch den Minijob einen Tag bevor die neue Mutterschutzfrist beginnt. Somit greift mein Teilzeitvertrag wieder und das Mutterschaftsgeld wird daraus berechnet. Laut Krankenkasse ist das so auch korrekt und auch arbeitsrechtlich wohl kein Problem. Nun meinte die Personalabteilung, falls der Sozialversicherungsprüfer bei der Prüfung anderer Meinung sei, übernimmt der Arbeitgeber keine Verantwortung für die Aussage der Krankenkasse. Könnte es Sozialversicherungstechnisch tatsächlich bei einer Prüfung irgendwelche Probleme geben? Wo kann ich das ansonsten noch erfragen? Vielen Dank!
von Juli-Mami am 02.05.2019, 11:54