Guten Abend Frau Bader,
ich habe vom Jugendamt eine Sozialpädagogische Familienhilfe mit der ich verschiedene Meinungsverschiedenheiten habe. Sie stellt falsche Behauptungen auf und agiert nicht im Sinne meiner Familie.
Ich habe sie dabei erwischt wie sie an meinem Laptop war und in meinen Sachen herumgeschnüffelt hat. Seitdem fehlen diverse Sachen aus der Wohnung und es kann nur die Familienhilfe gewesen sein. Kann ich sie anzeigen oder muss ich Anzeige gegen unbekannt machen aber den Hinweise darauf geben das nur die Familienhilfe die Dinge entwendet haben kann?
Lg 2 Maisterne
von
2Maisterne
am 09.11.2018, 00:06
Antwort auf:
Sozialpädagogische Familienhilfe Diebstahl
Hallo,
Anzeige gegen anonym. Sie werden das nicht beweisen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2018
Antwort auf:
Sozialpädagogische Familienhilfe Diebstahl
Anzeige gegen unbekannt. Würde da gar keinen Verdacht ansprechen.
Fraglich aber ob das ganze wirklich förderlich ist. Wenn ihr eh schon Probleme habt kann das auch richtig fies für dich ausgehen wenn dann nichts bewiesen werden kann. Dann sieht es nämlich nur so aus als wenn du was vorschieben würdest weil du ihr vorsätzlich schaden willst.
Ehrlich würde ich eher versuchen ob du dich nicht mit einem Vorgesetztem einigen kannst, das du wen anders bekommst. Wie wäre es wenn du darauf hinweist das es kaum für alle förderlich ist, wenn ihr auf keinen Nenner kommt. Du aber natürlich auf jeden Fall daran interessiert bist das du und das Jugendamt gut zurecht kommen. Ohne irgendwelche Behauptungen aufzustellen. Egal ob sie stimmen oder nicht. Außer wie gesagt du kannst das wirklich beweisen.
Es wird Gründe haben warum ihr die Familienhilfe habt, einfach so bekommt man diese nicht. Nicht mit denen zusammen zu arbeiten rächt sich immer. Die sind einfach in den allermeisten Fällen am längeren Zug und man agiert intelligenter wenn man mit und nicht gegen die arbeitet. Völlig egal was man davon hält.
von
Felica
am 09.11.2018, 07:02
Antwort auf:
Sozialpädagogische Familienhilfe Diebstahl
Hallo,
ich habe schon mit der Vorgesetzten gesprochen aber da die auch privat miteinander befreundet sind glaubt sie mir nicht. Die Familienhilfe wurde nicht beauflagt die habe ich selber beantragt und im Hilfeplan steht auch Leistungsbereich. Ich bin alleinerziehend du habe ja auch die Familienhilfe dabei erwischt wie sie ungefragt an meinem Laptop war und in meinen Sachen herumgeschnüffelt hat.
Wenn ich eine Familienhilfe bekomme dann würde ich nur eine von einem neuen Träger wollen. Polizei werde ich einschalten und Jugendamt auch davon in Kenntnis setzen.
Es kann keine anderer in Frage kommen außer der Familienhilfe. Trotzdem war ich mir unsicher da ja wegen der Anzeige da ja Aussage gegen Aussage steht.
von
2Maisterne
am 09.11.2018, 09:35
Antwort auf:
Sozialpädagogische Familienhilfe Diebstahl
Es steht ja meistens Aussage gegen Aussage,deshalb prüft die Polizei ja Indizien...
Ich würde mich an deiner Stelle schriftlich an den Träger wenden und um eine neue Familienhilfe bitte.
Je nach Wert der entwedendeten Dinge,würde ich auch eine Anzeige machen.
Lg
Mitglied inaktiv - 09.11.2018, 12:13