Bitte AUSSCHLIEßLICH Expertenantwort! Gemeinsames SR, getrennte Eltern, Kind lebt bei KM. Vater hat Umgangsrecht, aber schlechte Bindung, Kind mag ihn eigentlich gar nicht mehr sehen. Unter welchen Umständen wäre es möglich, dass das Kind im Fall des Todes der KM nicht zum sorgebetechtigen KV käme? Gibt es die Möglichkeit, dass auf den mutmaßlichen Wunsch des Kindes (6 Jahre) Rücksicht genommen wird - es also beim Partner der KM (leben zusammen mit Kind in einem Haushalt) oder zur Oma etc käme? Wäre hier eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll und wäre es realistisch, dass dieser Wunsch auch gegen den Willen des KV durchgesetzt werden würde?
von FraBo21 am 16.12.2023, 21:45