Schwangerschaftsbedingte Erkrankung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaftsbedingte Erkrankung

Hallo Frau Bader, ich bin wegen frühzeitigen Wehen (aktuell 18. SWS) krankgeschrieben und falle voraussichtlich aus der Lohnfortzahlung bzw. werde Krankengeld erhalten. Ich habe schon in mehreren Ihrer Beiträge gelesen, dass beim Elterngeld das Krankengeld nicht angerechnet wird, aber bei "schwangerschaftsbedingten Erkrankungen" diese Zeiten ausgeklammert werden (sich also nicht negativ auf das Elterngeld auswirken). Nun meine zwei Fragen dazu: - Geht das nur mit einem formalen "Beschäftigungsverbot"? Oder ist eine klassische Krankschreibung mit einer Diagnose wie "frühzeitigen Wehen"(also klar "schwangerschaftsbedingte Erkrankung") ebenfalls ausreichend, dass die Krankengeld-Zeiten ausgeklammert werden? - Auf das Mutterschaftsgeld darf das verringerte oder gar nicht mehr gezahlte Gehalt auch keine Auswirkungen haben, d. h. man erhält Mutterschaftsgeld (trotz vorheriger Krankschreibung) in voller Höhe, richtig? Vielen Dank schon vorab für Ihre Antwort!

von Lina_2018 am 14.10.2018, 19:48



Antwort auf: Schwangerschaftsbedingte Erkrankung

Hallo, das gilt gerade nicht bei einem formalen Beschäftigungsverbot sondern bei einer Krankschreibung wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung. Nein, auch beim Mutterschaftsgeld wirkt sich das nicht aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2018



Antwort auf: Schwangerschaftsbedingte Erkrankung

Die Ausklammerung bezieht sich auf die AU und verringert somit nicht dein EG. Davon ausgehend, du hast nicht nur wenige Monate gearbeitet und vorher zB ALG erhalten. Bei einem BV bist du ja nicht krankgeschrieben - du würdest im BV den normalen Lohn erhalten. BV wirkt sich also auch nicht negativ auf das EG aus.

von cube am 15.10.2018, 14:36



Antwort auf: Schwangerschaftsbedingte Erkrankung

Ich hätte den gleichen Fall ab der 24 ssw. Musste lediglich die AUs bei der Familienkasse vorlegen und so wurde der Zeitraum ausgeklammert. Einfach mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und vorlegen! Ich wünsch dir alles Gute

von BahnerMami am 15.10.2018, 15:48