Guten Morgen Frau Bader,
Meine Situation ist folgende:
Ich befinde mich in meiner ersten Elternzeit einer unbefristeten Stelle. Diese geht noch bis Mitte Juli.
Wir werden im Dezember aufgrund eines Jobs wechseln meines Mannes rund 300 km weit weg ziehen. Und wir haben gerade herausgefunden, dass unser zweites Kind unterwegs ist.
Kann ich trotz Wegzug in der Elternzeit, diese beim derzeitigen AG vorzeitig kündigen um direkt in den Mutterschutz zu gehen und danach wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen ohne kündigen zu müssen? Und besteht immer ein Anspruch auf Elterngeld?
Vielen Dank und liebe Grüße
Nicole
von
NizzI
am 07.10.2018, 10:12
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?
Hallo,
ja, das ist möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2018
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?
Ja kannst du. Du beendest de EZ zum neuen Mutterschutz. Das müsste ja je nachdem wie weit du bist Mitte April bis Anfang Mai sein. Damit bekommst du dann volles Mutterschaftsgeld wie bei deinem ersten Kind. EZ für Kind2 meldest du dann entsprechend solange wie du nehmen kannst, im Zweifel würde ich gleich die 3 Jahre nehmen. Wenn du am neuen Wohnort vorher wieder arbeiten willst oder musst, kannst du dir je nachdem ob du dann VZ oder TZ arbeitest das OK von deinem jetzigen AG holen dort dann in der EZ zu arbeiten. Kündigen kannst du dann immer noch.
Ihr könnt ja jetzt noch nicht sagen ob ihr nicht weider zurück zieht, möglich ist immer alles. Da in der EZ dein Vertrag ruht, ist es für den AG egal wo du innerhalb dieser wohnst. Du solltest ihm aber eine Option dich zu erreichen ermöglichen.
von
Felica
am 07.10.2018, 10:22
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?
Du kannst deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen.
Wegen des Umzuges bist du verpflichtet, deinem AG die neue Anschrift mitzuteilen.
Mitglied inaktiv - 07.10.2018, 10:30
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?
Anspruch auf Elterngeld hast du auf jeden Fall auch. Je nachdem, wie alt dein erstes Kind ist und welche Monate aus der Berechnung ausgeklammert werden können, wird es ggf. halt nur der Mindestsatz plus Geschwisterbonus sein. Um dir dazu genaueres sagen zu können, müsste man wissen, wann dein erstes Kind geboren wurde und wie lange du danach Elterngeld bekommen hast.
von
Rotkehlchen
am 07.10.2018, 16:48
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?
Er kam am 13.09.2017 zur Welt und ich habe EG plus
von
NizzI
am 07.10.2018, 19:27
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?
Vielen Dank für all die schnellen Antworten
von
NizzI
am 07.10.2018, 19:28