Sehr geehrte Frau Bader, in meiner Schwangerschaft 2018 durfte mein damaliger Arbeitgeber mich nicht mehr im schichtdienst einsetzen und mir wurde die übliche Pauschale von 300 Euro/Monat für regelmäßige Teilnahme am schichtdienst nicht mehr weiter ausgezahlt. Im Nachhinein frage ich mich, ob dies rechtens war, Schließlich darf man als Schwangere ja nicht schlechter gestellt sein als vorher, oder? Ich habe nun erfahren dass einer aktuell Schwangeren ehemaligen Kollegin diese Pauschale weiter gezahlt wird. Kann ich nach dieser Zeit noch die Zahlungen nachfordern? Zudem fehlte mir dieser Betrag ja auch bei der Berechnung des Elterngeldes. Vielen Dank
von Jade488 am 16.07.2021, 07:08