Schichtzulage nachträglich einfordern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schichtzulage nachträglich einfordern?

Sehr geehrte Frau Bader, in meiner Schwangerschaft 2018 durfte mein damaliger Arbeitgeber mich nicht mehr im schichtdienst einsetzen und mir wurde die übliche Pauschale von 300 Euro/Monat für regelmäßige Teilnahme am schichtdienst nicht mehr weiter ausgezahlt. Im Nachhinein frage ich mich, ob dies rechtens war, Schließlich darf man als Schwangere ja nicht schlechter gestellt sein als vorher, oder? Ich habe nun erfahren dass einer aktuell Schwangeren ehemaligen Kollegin diese Pauschale weiter gezahlt wird. Kann ich nach dieser Zeit noch die Zahlungen nachfordern? Zudem fehlte mir dieser Betrag ja auch bei der Berechnung des Elterngeldes. Vielen Dank

von Jade488 am 16.07.2021, 07:08



Antwort auf: Schichtzulage nachträglich einfordern?

Hallo, schauen Sie in den Arbeitsvertrag, ob dort Fristen genannt sind, um derartigen fehlenden Lohn nachträglich geltend zu machen, wenn dem nicht so ist gilt eine Verjährung von 3 Jahren zum Ende des Jahres. Eine Änderung des EG-Antrages ist nur 3 Mo. nachträglich möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2021



Antwort auf: Schichtzulage nachträglich einfordern?

In der Regel beträgt die Frist 3 Monate um Fehler in der Abrechnung zu reklamieren.

von KielSprotte am 16.07.2021, 08:34



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