Frage:
Schadenersatz gegen Eltern
Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ein Baby während einer Autofahrt bei einem Autounfall verletzt wird und der Vater selbst das Auto gefahren hat und schuld an den Unfall ist, hat das Baby gegenüber dem eigenen Vater ein Recht auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld? Müsste die Mutter dann die Schadenersatzansprüche als Vertreterin des Kindes geltend machen?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mühe!
LG
von
Julija89
am 04.04.2018, 12:14
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Hallo,
ja, dieser Anspruch besteht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Seid ihr getrennt? Wenn ja, hast du das alleinige Sorgerecht? Und ist die Schuld des Fahrers/Vaters eindeutig festgestellt bzw. hat er grob Fahrlässig gehandelt und somit seine Fürsorgepflicht verletzt?
von
cube
am 04.04.2018, 12:49
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Wieso müssen sie dafür getrennt sein, vielleicht wollen sie einfach das Geld von der Vereicherung?
Würde die nicht automatisch für alle Insassen zahlen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad?
von
Tini_79
am 04.04.2018, 13:12
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Nein, das tut die Versicherung nämlich genau nicht.
Die Versicherung zahlt nicht bei Schäden innerhalb der Familie, die dort gemeinschaftlich versichert ist. Versicherungsbetrug gäbe es dann sicher am laufenden Band.
von
cube
am 04.04.2018, 13:24
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
http://verbraucherforum-info.de/kfz-haftpflicht/
"Kfz-Haftpflicht für die Familie
Auch Familienangehörige – als Insassen – können bei einem selbstverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflicht Leistungen in Anspruch nehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kfz-Versicherung Leistungen wie z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfe, zerrissene Kleidung, Schmerzensgeld etc. bei der Kfz-Versicherung auch geltend gemacht werden. Eine Strafanzeige gegen den Ehepartner ist dafür nicht notwendig."
Weiterhin kommt es aber wohl auf die Unfallursache an, beim Reifenplatzer gehen die Insassen offenbar leer aus.
So oder so ist aber irgends von Verwandtschaftsgrad die Rede. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dabei auf die Sorgerechtsvereinbarungen o.ä. abgestellt wird.
von
Tini_79
am 04.04.2018, 13:56
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Ich denke eh, das hier eher Schmerzensgeld in Frage kommt. Sofern dies ärztlich belegt werden kann.
Dennoch stellt sich mir die Frage, warum ich meinen Partner verklagen will. Daher meine Fragen bzgl. des Beziehungsstatus etc.
Selbst wenn ich der Meinung wäre, mein Partner hätte besser aufpassen müssen - würde ich ihn ihm Namen meines Babys verklagen wollen? Ich weiß nicht ...
Ich gehe dabei davon aus, dem Kind sind hoffentlich keine massiven Verletzungen zugefügt worden.
von
cube
am 04.04.2018, 13:57
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Nein, bzgl. Sorgerecht habe ich nur gefragt, weil sie dann schon mal gar nicht bei der gleichen Versicherung wären und es mir eben irgendwie schräg vorkommt, meinen Partner verklagen zu wollen. Es sei denn, er ist nicht mehr mein Partner zB etc.
Uns wurde hingehen ein Sachschaden am Laptop nicht ersetzt, da er innerhalb der Familie verursacht wurde. Und das sogar für ein Gerät, das mein Mann für die Firma angeschafft hatte, welches ich auf dem Weg zur Firma beschädigte.
Vielleicht kommt es auf die genaue Versicherung an, die man abgeschlossen hat.
Bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt :-)
von
cube
am 04.04.2018, 14:05
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Ja, ja, genau, ich dachte auch an Schmerzensgeld.
Eine Klage ist dazu ja nicht notwendig, wenn Anwalt/ Geschädigter und Versicherung sich einig werden.
Naja, wenn nun die Eltern einige Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben müssen, Verdienstausfall haben, weitere Kosten entstehen oder sogar längerfristige Folge, ist es doch verständlich, dass sie versuchen, das finanziell abzusichern.
Und die Anzeige und das Verfahren bekommt der Fahrer eh durch die Polizei völlig unabhängig von dem Versicherungskram.
von
Tini_79
am 04.04.2018, 14:07
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Man muss doch nicht gegen Verwandte klagen um Versicherungsleistungen zu erhalten. Egal ob getrennt oder nicht...
Wenn die Versicherung nicht freiwillig bei Anspruch zahlt, kann man höchstens die Versicherung verklagen...
Mitglied inaktiv - 04.04.2018, 14:23
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Ja, da hast du wohl recht.
Ich weiß auch nicht warum, aber irgendwie hatte ich beim lesen des Eröffungs-Posts den Eindruck, es ginge weniger um das verletzte Baby als darum, etwas gegen den Vater ausrichten zu können (der Vater (nicht ihr Vater), sein Auto, seine Schuld). Und weil es mir einfach gar nicht in den Sinn kommen würde, meinen Mann wegen Schmerzensgeld zu belangen - denn diese Forderung muß man ja selbst geltend machen.
Dennoch Asche über mein Haupt, das ich in die Ausdrucksweise hineininterpretiert habe.
Wie dem auch sei: die Fragestellerin kann dies ja noch aufklären und ansonsten wird Frau Bader sicher den fachlichsten und unvoreingenommensten Rat haben :-)
von
cube
am 04.04.2018, 14:52
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Warum sollte man das machen?
Am Ende zahlt es ja nicht die Versicherung sondern der Vater. Den Vater des eigen Kindes dann dazu verdonnern noch mehr an die Versicherung zurück zahlen zu müssen? Kann ich mir kaum vorstellen. Außer man sich einen auswischen weil eh im Streit.
von
Felica
am 04.04.2018, 17:19
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Wenn man von der Versicherung 10.000 EUR bekommt, wird das ja wohl eine Hochstufung der Prämie mehr als aufwiegen.
von
Tini_79
am 04.04.2018, 18:21
Antwort auf:
Schadenersatz gegen Eltern
Wenn man 10.000 € wegen eines Autounfalls als Schadenersatz bekommt, dann wäre das Hochstufen der Prämie als Elternteil mein kleinste Sorge. Bei der Summe dürfte das Kind schwerste, wenn nicht sogar lebensbedrohliche und dauerhafte Schäden erlitten haben.
Bei Dingen wie Prellungen, Schleudertrauma, Gehirnerschütterung gibt es doch selten mehr wie ein paar hundert Euro Schmerzensgeld. Den größten Teil des Geldes machen Verdienstausfall, Schaden am Auto, Leihauto usw aus. Dürfte bei einem kleinen Kind alles wegfallen.
von
Felica
am 04.04.2018, 20:04