Sehr geehrte Frau Bader Momentan befinde ich mich noch in elternzeit ( bis april 2023) . Ich war davor unbefristet anstellet unter dem tvöd in Kindergärten als Fachbereichsleitung für die Kruppe mit der Stufe 8b Stufe 2 . Ich bin seit 2017 in der Kita tätig . Nun habe ich erfahren von meiner Kollegin die ebenfalls in elternzeit 1,5 Jahre war , ( sie war Fachbereichsleitung vom Kindergarten ) und nun ihr wieder Einstiegsgespräch hatte das es unsere Stellen nicht mehr gibt und es nur noch eine stellvertretende Leitung gibt , die. Nun diejenige hat die mich in meiner elternzeit vertritt . Wir würden nun nach unserer Rückkehr ( wir haben beide 70% angegeben als Brücken Teilzeit , davon haben wir 100% gearbeitet) als „normale „ pädagogische Fachkräfte wieder einsteigen und deswegen aber auch wieder niedriger eingruppiert werden , also in s 8a. Ist das rechtens ? Vielen Dank Und ist freundlichen Grüßen Katharina Merits
von Katha2 am 15.01.2022, 22:51