Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Erzieherin in einem kommunalen Kindergarten. Mein Arbeitsvertrag sieht 35 h/Wo. vor. Zur Sicherstellung des Betreuungsschlüssels ist es üblich, dass vereinzelte Erzieher per "Hausmitteilung" von der Stadtverwaltung eine Stundenerhöhung erhalten ("bis auf Widerruf"). Wenn sich dann die Personalsituation wieder entspannt hat (nach Wochen oder auch Monaten), erfolgt die Rücknahme u. es wird wieder laut Arbeitsvertrag gearbeitet. Nun meine Frage: Vor Bekanntwerden meiner Schwangerschaft bekam ich auch eine solche Stundenerhöhung auf 38 h. Mit der Info meiner Schwangerschaft an meinen Arbeitgeber bekam ich ein Beschäftigunsverbot und die Stundenerhöhung wurde auch noch am gleichen Tag zurückgenommen - Geht das so einfach? Ist die Rücknahme der Stundenerhöhung rechtens? Grüße MarlenSch
von
MarlenSch
am 04.04.2018, 08:58
Antwort auf:
Rücknahme der Stundenerhöhung wegen BV?
Hallo,
es war ja nicht befristet, sondern bedingt. Und die Bedingung war der Widerruf. Und der ist ausgesprochen worden. Ich halte das für zulässig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Rücknahme der Stundenerhöhung wegen BV?
Naja, "bis auf Widerruf" - und der AG hat widerrufen.
Könntest du denn nachweisen, dass eigentlich noch ein erhöhter Std-Bedarf vorhanden ist / wurden diese Std. an eine andere MA gegeben?
Es würde sonst schwer nachzuweisen, dass dieser Widerruf auf Grund deiner Schwangerschaft erfolgte und damit eine Benachteiligung darstellt
von
cube
am 04.04.2018, 11:29
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Rücknahme der Stundenerhöhung wegen BV?
Klingt eher nach angeordneten bezahlten Überstunden... und keiner Vertragsänderung... daher denke ich auch, dass das möglich ist.
Bg
Mitglied inaktiv - 04.04.2018, 12:15
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Rücknahme der Stundenerhöhung wegen BV?
Den Betreuungsschlüssel muss jetzt eine andere Kollegin sichern. Die erhält dann die die vorübergehende Stundenerhöhung.
Mitglied inaktiv - 04.04.2018, 12:52
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Rücknahme der Stundenerhöhung wegen BV?
die Stundenerhöhung hat ja wohl den Sinn kurzfristige Betreuungsnotstände abzufangen...das kannst du ja im BV nicht, dafür muss ja jemand anders nun die Stunden erhöht bekommen um die Betreuung zu gewährleisten.
würde mich interessieren wie du es finden würdest, wenn man dir als Mutter sagen würde, wir können ihr Kind leider nicht betreuen da die Fachkraft im BV ist und die Stundenerhöhung blockiert...
von
littlestarling82
am 04.04.2018, 19:24
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Rücknahme der Stundenerhöhung wegen BV?
zurück genommen wurde und auf eine andere MA gelegt wurden oder ob sie widerrufen wurden, weil sie generell nicht mehr benötigt werden, ist doch von der AP noch gar nicht beantwortet worden.
Es macht der daher überhaupt keinen Sinn darüber zu diskutieren, wie sie irgendetwas fände, wenn ihr Kind etc.
von
cube
am 05.04.2018, 08:37