wir haben am 14. Januar von der Verwaltung unserer Gemeinde einen Brief bekommen mit der schriflichen Zusage eines Kindergartenplatzes für unsere Tochter im Kindergarten in den auch unser Sohn geht und zwar zum 1. März 2009. Heute bekommen wir nun einen Brief der Verwaltung in dem diese Zusage zurückgenommen wird und lt. dem das Schreiben vom 14.1. keine Gültigkeit mehr hat. Es gab am 9. Februar eine Gemeinderatssitzung in der die Vergabe der KiGa-Plätze behandelt wurde und anscheindend sind einige Gemeinderäte der Ansicht, daß die Vergabe des Platzes an unsere Tochter nicht den verbindlichen Verteilerkriterien an die drei Kindergarten in unserer Gemeinde entspricht. Dürfen solche schriftlich gemachten Zusagen einer Behörde einfach nachträglich wieder zurückgenommen werden? Vielen Dank für eine kurze Info - wir sind absolut entsetzt, da unsere Tochter seit zwei Wochen bereits zum Schnuppern geht und es für sie unerklärlich wäre, warum sie nicht mehr in den Kindergarten darf. Limba
Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 19:23