Frage:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Sehr geehrte Frau Bader,
ich überlege, ob ich aus finanziellen Gründen zwischen Mutterschutz und Elternzeit ein paar Urlaubstage einschiebe. Ich werde 1.800 Euro Elterngeld erhalten, was deutlich weniger als 65% meines aktuellen monatlichen (Netto-)Einkommens entspricht. Während des Mutterschutzes erhalte ich weiterhin volles Einkommen.
Mein Mutterschutz endet voraussichtlich am 23. Dezember 2022. Der Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember ist dienstfrei; ebenso 30. Dezember und 1. Januar. Den Beginn der Elternzeit würde ich daher auf 2. Januar 2023 legen und die vier Arbeitstage seit dem Mutterschutz meinen Resturlaub nehmen.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, erhalte ich vom 24. Dezember bis 1. Januar mein normales Gehalt und der Elterngeldanspruch entfällt für diesen Zeitraum. Nach meiner Berechnung ist der anteilige Elterngeldanspruch in diesem Zeitraum allerdings erheblich geringer als mein anteiliger Lohn, sodass ich in diesem Monat etwas mehr Geld hätte, als wenn ich direkt am 24. Dezember in die Elternzeit starte?!
Das Ende der Elternzeit möchte ich auf 30. März 2023 legen und am 31. März 2023 Urlaub nehmen. Die Elternzeit (02.01.-30.03.) würde dann nur einen vollen (und zwei anteilige) Monate betragen, sodass mein Urlaubsanspruch nur um ein Zwölftel (statt zwei Zwölftel bei Elternzeit vom 24.12.2022-30.03.2023) gekürzt werden würde.
Sind meine Gedanken so richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Mir ist bewusst, dass ich durch diese Aufteilung ein wenig Elterngeld und ein bisschen Elternzeit "verschenke". Unter dem Strich scheint es mir trotzdem finanziell lohnenswert. Ab April wird mein Mann die verbleibenden Elterngeldmonate beziehen und insgesamt drei Jahre Elternzeit nehmen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
Frau Kuhli
von
Kuhli307
am 05.10.2022, 12:22
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Hallo,
wenn der AG den Urlaub so genehmigt, ist das bzgl. EZ möglich.
Aber bzgl. des EG ist zu berücksichtigen, dass dieses in Lebensmonaten genommen werden muss. Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2022
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Du kannst elterngeld nur in Lebensmonaten nehmen
von
misses-cat
am 05.10.2022, 13:08
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
>>> Du kannst elterngeld nur in Lebensmonaten nehmen
von misses-cat am 05.10.2022 < < <
Das ist klar. Allerdings kann man die ElternZEIT unabhängig von Lebensmonaten nehmen. Wenn der Anspruch auf ElternGELD aufgebraucht ist, kann man ja trotzdem noch ElternZEIT nehmen, bis auch dieser Anspruch aufgebraucht ist. ElternGELD bekommt man dann natürlich keins mehr.
Umgekehrt kann man (zumindest in der Theorie), ElternGELD beantragen ohne währenddessen ElternZEIT zu nehmen. Hier wird die ElternGELDstelle dann prüfen, ob ein Anspruch auf ElternGELD besteht und wenn ja, in welcher Höhe.
Die Frage, ob und ggf. wie sich Urlaub zwischen Mutterschutz und ElternZEIT auf die AnspruchsDAUER von ElternGELD und ElternZEIT auswirken, wurde in diesem Forum z.B. hier erklärt:
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaub-zwischen-Mutterschutz-u-Elternzeit-Verrechnung-mit-Mutterschaftsgeld_82037.htm
von
Kuhli307
am 05.10.2022, 13:43
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Ein Vorteil der EZ ist der Kündigungsschutz, der dann nicht besteht.
von
sneram
am 05.10.2022, 14:00
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Sprich: die ganzen Überlegungen stehen und fallen ja mit den Urlauben. Anspruch auf Urlaub hat man - Anspruch auf bestimmte Zeiten aber nicht.
Da musst dir dann schon sehr sicher sein, dass du die Tage genau so bekommst, wie du sie auch brauchst.
Und ja: Kündigungsschutz fällt dann für diese Tage auch weg.
von
cube
am 05.10.2022, 14:09
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
>>> Sprich: die ganzen Überlegungen stehen und fallen ja mit den Urlauben. Anspruch auf Urlaub hat man - Anspruch auf bestimmte Zeiten aber nicht.
Da musst dir dann schon sehr sicher sein, dass du die Tage genau so bekommst, wie du sie auch brauchst.
Und ja: Kündigungsschutz fällt dann für diese Tage auch weg.
von cube am 05.10.2022 < < <
Ja, das ist alles gesichert. Die Urlaubstage würde ich auf jeden Fall bekommen und Kündigungsschutz "brauche" ich nicht (bin Beamtin auf Lebenszeit).
von
Kuhli307
am 05.10.2022, 14:11
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Wenn du die vollen 1.800 Euro Elterngeld bekommst, hast du vorher gut bis sehr gut verdient. Natürlich ersetzt dir der Staat nicht 100 % von diesem Verdienst, es gibt halt den 1800 Euro-Deckel. Dennoch wirst du sicher nicht am Hungertuch nagen. Bei dem Gehalt kann man auch vor der EZ etwas ansparen.
Und nun möchtest du das ganze noch komplett optimieren mit Resturlaub usw. usf.. Und dafür suchst du dir ein öffentliches Forum, in dem die Rechtsberaterin unentgeltlich arbeitet. Meine Empfehlung: Erstell selbst eine Excel oder such dir eine Anwältin, die dich gegen entsprechendes Entgelt berät. Meiner Meinung nach kein Fall für ein solches Forum.
von
Cpt_Elli
am 05.10.2022, 17:45
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Nur weil man (verhältnismäßig) gut verdient, muss man das Geld zum Fenster raus werfen? Oh wie verwerflich, sich nach dem Optimum zu erkunden.
And BTW, das maximale EG ist je nach Steuerklasse bereits bei einem Brutto von 4k erreicht, was ja absolut höllisch viel ist und quasi dazu verpflichtet, auf jegliche kostenfreien Angebote zu verzichten zu Gunsten der Allgemeinheit. Also ich verdiene mit 35h mehr und werde dann gleich mal den günstigen Sportverein und die spottbillig Kreismusikschule der Kinder kündigen, steht mir ja gar zu, sowas zu beanspruchen...
von
Tini_79
am 06.10.2022, 12:06
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Ich bin ganz ihrer Meinung. Es geht ja nicht darum gewisse Sachen in Anspruch zu nehmen sondern trotz gutem Elterngeld noch Schlupflöcher zu finden. Diese kann sieauch nur ohne Sorge nehmen, da Beamtenstatus.
von
Dream2014
am 06.10.2022, 12:59
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Ja, deine Meinung. Ich empfinde die Frage gegenüber den anderen, die hier um Rat bitten, als zynisch. Da sind regelmäßig Alleinerziehende dabei, die kaum Ressourcen haben. Und dann fragt hier eine rundumversorgte Beamtin, wie sie noch den letzten Tag optimal rausquetschen kann. Auch gegenüber dem Arbeitgeber echt fair... EG ist eine staatliche Leistung, die alle bekommen und das ist auch gut so. Dennoch wäre ein bisschen Demut vielleicht nicht schlecht. Ich frage auch nicht beim geförderten Turnverein noch nach Rabatt.
Und wenn man nicht gerade auf Grund des Beamtenstatus extrem wenige Abzüge hat (was ja auch wieder ein Vorteil ist, keine Rentenkasse, privat versichert für wenig Geld...), dann liegt man einkommensseitig weit jenseits der 4.000 Euro, um auf die 1.800 Euro EG zu kommen.
von
Cpt_Elli
am 06.10.2022, 14:36
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Es macht doch keinen Unterschied, ob die restlichen Urlaubstage vor oder nach der EZ genommen werden, der AG muss sie sowieso bezahlen.
Und "Schlupflöcher", hm, wenn es rechtlich i.O. ist, wer verzichtet da freiwillig? Mal ehrlich, setzt du bei der Steuererklärung weniger an, weil du es nicht so nötig hast? Zahlst du freiwillig mehr Kitabeitrag, weil du gut verdienst? Denjenigen möchte ich mal sehen, der sowas macht.
Und Fragen kostet bekanntlich nichts, wer nicht mag, muss ja einfach nicht antworten und sein Wissen nur an wirklich Besürftige weitergeben.
von
Tini_79
am 06.10.2022, 15:23
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Ich bin eigentlich immer nur stille Mitleserin, aber mir schwillt hier echt der Kamm bei so viel Unwissen und Meinungsmache.
Auch ich bin Beamtin und als ich in Elternzeit ging bekam ich knapp 3000€ ausgezahlt und somit dann den vollen Satz Elterngeld.
Von den 3000€ musste ich aber auch noch 500€ Krankenkasse bezahlen - auch während der Elternzeit von den1800€.
Ich würde mich nie beschweren. Ich weiß, dass es mir gut geht und ich bin sehr dankbar, dass ich ein Jahr zuhause mit meinem Kind auf Kosten des Staates verbringen durfte.
Aber ganz ehrlich ich hatte zu dem Zeitpunkt nach Abzug der Krankenkasse noch 2500€ über. Das ist gut und reicht für mich und ich legte auch noch was zurück - für die großen Sprünge reicht es aber nicht!
Ich habe natürlich keine Ahnung was die Fragestellerin verdient - geht mich auch nichts an und interessiert mich auch nicht.
Aber die Unwissenheit und Überheblichkeit von Cpt_Elli hat mich echt geärgert.
Das waren - zumindest bei mir - keine Riesenbeträge und ich nach Wohnregion muss man locker noch 1500€ für Miete und Nebenkosten rechnen. Das dicke Geld für die Berechnungen durch einen Anwalt wie Cpt_Elli so schön vorschlug, hat man da definitiv nicht. Und Sparen und das Optimum rausholen -ohne lügen und betrügen - muss für jeden legitim sein!
So, werde wieder stille Mitleserin.
von
KleinesBoehnchen
am 06.10.2022, 16:53
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Stimmt, mit 2500 € leidet man auch Hunger. So schlecht geht es einem. Was machen nur due Familien, wo beide arbeiten gehen und am Ende des Monats mit 2500 € zurecht kommen müssen? Wohlgemerkt wie gesagt mit zwei Einkommen.
Zum Glück hat auch der Gesetzgeber das erkannt und das EG für Spitzenverdiener gestrichen. Jetzt müsste noch nachgebessert werden bei denen, welche mit VZ Job bei 800-1000 € Basis-EG liegen. Rückt dann das jammern über nur 1800 € EG mal ins richtige Licht.
von
Neverland
am 06.10.2022, 18:17
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Ich hatte befürchtet, dass das mit dem stillen Mitlesen nach dem ersten Post nicht mehr so einfach sein würde, da ich schon häufiger über die eher mangelhafte Lesekompetenz einzelner User gestolpert bin.
Auch nach erneutem Lesen meines Posts bin ich mir sehr sicher, dass ich nicht gejammert habe. Es sei denn Aussagen wie:
„würde mich nie beschweren“, „ich weiß, dass es mir gut geht“, „ich bin sehr dankbar“, „konnte sogar etwas zurücklegen“
werden so interpretiert (die Fähigkeit muss man aber erstmal haben!).
Deine Aussage mit dem Hungerleiden interpretiere ich mal ganz mutig als Übertreibung, um deutlich zu machen, dass 2500€ viel Geld sind. Da gebe ich dir Recht und wiederhole gerne, wie dankbar ich bin, dass ich einen sicheren und guten Beruf (gewählt) habe.
Die Tatsache, dass man als Alleinerziehende Schwierigkeiten hätte auf zwei Gehälter zu kommen und das Glück, ein solches Gehalt zu haben noch stärker empfunden wird, ist zweitrangig, da es nichts mit deiner Lesekompetenz zu tun hat, aber wieder zeigt, dass viele hier häufig nur von sich und ihrem (manchmal eher kleinem) Weltbild ausgehen und auf dieser Basis antworten und argumentieren.
Es ändert sich nichts an meiner Kernaussage, dass man für das volle Elterngeld eben kein Spitzenverdiener sein muss und dass ich es sehr traurig finde, dass sich jemand nicht offen informieren darf, wie er ganz legal für sich das Optimum aus einer Situation herausholen kann, ohne dass Mitmenschen (Neider?) anfangen Gift zu spritzen.
von
KleinesBoehnchen
am 06.10.2022, 21:56
Antwort auf:
Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit: Finanzielle Auswirkungen
Ich fasse zusammen:
ET 29.10.22
29.12.22-23.12.22= Mutterschutz
24.12.22-01.01.23= Urlaub
02.01.23-30.03.23= EZ, davon vom 24.01.-30.03. mit EG-Bezug (29.01.-28.03. mit EG-Bezug)
31.01.23= Urlaub
ab 01.04.23= Arbeiten
Das ist so machbar.
Ich vermute, dass sie beim Mutterschutz mit 2 Monate Basis-EG gerechnet haben. Was machen Sie wenn der Mutterschutz in den 3. Monat hinein geht?
Ab wann möchte der KV EG beziehen?
2 Monate Basis EG bei Mutterschutz + die 2 Monate im Frühjahr 23 = 4 Monate.
Für den KV verbleiben 10 Monate Basis-EG oder 20 Monate EGplus. Bedenken Sie, dass er Basis-EG nur bis zum 14. Lebensmonat nehmen kann. Sollte er das möchten müsste er ab dem 01.03.23 EG beziehen. (Normalerweise ab den 29.02., nur den gibt es 23 nicht.)
Bei ihren Angaben sind sie 26 Tage
(02.01.23-28.01.23) ohne Einkommen. Da Sie 10 Tage (24.12.22-01.01.23 + 31.03.23) Gehalt bekommen wegen Urlaub können sie es vermutlich damit ausgleichen.
Ich lese raus, dass sie das gut überlegt haben.
von
Ani123
am 07.10.2022, 15:08