Guten Morgen Frau Bader, ich habe noch 22,5 Tage Resturlaub und 20 Überstunden aus dem BV und Mutterschutz von 2020/2021. Meine 3jährige Elternzeit geht noch bis 04/2024. Ich gehe in der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber stundenweise arbeiten. Aktuell 2 Tage x 4 Stunden pro Woche. Ab 04/2024 wird mein Vollzeitvertrag in einen Teilzeitvertrag mit 20 Stunden geändertet. Meine Frage: Wie muss mir dieser Resturlaub gewährt werden? Der kommt vom Vollzeitvertrag her. Die Frage stelle ich mir daher: Ich habe noch einen halben Tag Urlaub aus dem Vollzeitvertrag. Das hab ich bei der Personalabteilung auch angesprochen, wie ich diesen nehmen kann. Sie meinte reiche den halben Tag ein und zusätzlich nimmst du 2 Überstunden, um somit den ganzen Arbeitstag frei zubekommen. Ist das richtig so? Mir geht es nicht um den halben Tag, sonder um den Grundsatz. Gerne höre ich von Ihnen.
von BenLau2021 am 07.07.2023, 08:28