Liebe Frau Bader,
wir wollen während meiner Schwangerschaft gerne nochmal in den Urlaub fliegen. Da ich in den AGB der Reiserücktrittsversicherung (ist eine fortlaufende, nicht speziell für diesen Urlaub) nichts gefunden habe, rief ich dort an. Man sagte mir, ich solle eine Bestätigung über meine Reisetauglichkeit zum Zeitpunkt der Buchung vorlegen können(wir wollen morgen buchen). Mein Arzt weigert sich aber, mir dies schriflich zu bestätigen. Er hat Angst vor eventuellen Regressansprüchen der Versicherung.Ich finde, dass auch der Mutterpass reicht, um im Falle von Komplikationen und einem nötigen Reiserücktritt nachzuweisen, dass die Schwangerschaft derzeit komplikationslos verläuft. Wie sehen Sie das? Kann die Versicherung ein Attest verlangen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 19.11.2010, 19:05
Antwort auf:
Reisen in der Schwangerschaft
Hallo,
ja, müssen Sie. Wenn der AG Ihnen das nicht bestätigt, sehe ich ein Problem. Wer Urlaub machen kann, kann auch arbeiten. Da würde ich mir eine ausdrückliche Erlaubnis vom AG holen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2010
Antwort auf:
Reisen in der Schwangerschaft
Hallo,
wir haben inzwischen gebucht. Bisher haben wir keinen Hinweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Attests bei den Versicherungen gefunden.
Derzeit bin ich im vollständigen BV (Grund: Extreme Übelkeit + Erbrechen über Monate, bin aber fast 100% wiederhergestellt; Arbeitgeber will mich derzeit nicht haben, wegen seiner Arbeitsorganisation). Muss ich meinen Arbeitgeber über den Urlaub unterrichten?
Zum Zeitpunkt der Reise bin ich übrigens in der 28. Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 22.11.2010, 09:31