Hallo, ich habe folgende Situation, ich habe bei meinem Arbeitgeber die Bezuschussung zum Mutterschaftsgeld beantragt, heute bekam ich eine Email, dass man mir leider keinen Zuschuss gewähren könne, da ich in diesem 3 Monatigem Zeitraum vor dem Mutterschutz zu wenig verdient hätte und eine Berechnung daher leider nicht möglich. Der Mutterschutz begann am 28.11.2017, seit dem 04.08.2017 bis zum Mutterschutz habe ich Krankengeld über die Krankenkasse bezogen, da ich aufgrund der Schwangerschaft und meiner Grunderkrankung krank geschrieben war, ein Berufsverbot wollte mir mein Gynäkologe nicht ausstellen. Mein Arbeitsverhältnis war befristet und endete am 31.12.2017, sprich für den Zeitraum vom 28.11.2017 bis zum 31.12.2017 hätte ich Anspruch, gibt es die Möglichkeit, den 3 Monatigen Berechnungszeitraum in die Zeit zu verlegen, in der ich noch voll Berufstätig war oder muss ich akzeptieren, keinerlei Zuschuss zu bekommen?
von Jacky1209 am 03.01.2018, 18:05