Frage: Prämie Mutterschutz

Ich beziehe zum Fixgehalt einen Variablen Lohnanteil, welcher nach Betriebsergebnis, Abteilungsergebnis und persönlichen Zielen zusammensetzt. Lt. Vertrag wird dieser nicht bezahlt in Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht (Elternzeit, unbezahlter Urlaub, etc.) , in denen kein Vergütungsanspruch besteht (insbesondere wenn keine Leistung erbracht wird oder bei Krankheit) oder Freistellung. Mein Mutterschutz beginnt 26.01. bis ( ET 15.03.) vorauss. 02.05. und zuvor habe ich noch Teile meines Jahresurlaubes genommen. Habe ich nun Anspruch auf meine Prämie bis Ende Mutterschutz (wovon ich ausgehe) oder nicht? Urlaubs - und Weihnachtsgeld bekomme ich anteilig bis Ende Mutterschutz. Wie verhält es sich, da ich ja keine Ziele dieses Jahr bearbeiten kann zwecks Urlaub und Mutterschutz? Der Prämienanteil ist sehr hoch und da er beim Elterngeld nicht berücksichtigt wird, wäre es ein großer Verlust. Gibt es Paragraphen dazu? Hierzu hatten sie mir gesagt, dass das Mutterschutzgeld dem Durchschnitt der letzen drei Monate entsprechen sollte inklusive der Prämie und nicht Anspruch auf die Prämie bis Ende Mutterschutz besteht. Weiterführende Fragen: 1. Ich erhalte Vorschuss-Abschlagszahlungen der Prämie in bestimmten Monaten. Wenn jetzt November, Dezember und Januar herangezogen werden und dort kein Abschlag oder Schlusszahlung erfolgt ist habe ich Pech gehabt? Also hängt es vom Timing ab und das war schlecht? 2.Entspricht die Einspruchsfrist derer der normalen Lohnabrechnung oder gilt etwas gesondertes? 3.Bekommt der AG das gesamte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Mühe

von Mädele am 01.02.2016, 10:05



Antwort auf: Prämie Mutterschutz

Hallo, 1. Ja, man kann aber versuchen, eine Ausnahme wegen Sonderfall zu erreichen 2. Welche? 3. Ja, im U2-Verfahren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



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