Hallo Frau Bader, nun habe ich doch noch eine Frage hierzu: Die 6-Monats-Frist würden wir auf jeden Fall einhalten und im alten Jahr noch kündigen. Wenn aber in diesem halben Jahr die beiden Partnermonate genommen werden (frühestens in 7 Wochen), können wir die 3-Monats-Frist nach § 19 BEEG nicht mehr einhalten. Welche Kündigung wiegt hier mehr? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung & schöne Grüße ----------------------------------------------------------------------------------------- "unser Kind ist Mitte Juli 2014 geboren. Mein Mann müsste jetzt im Dezember noch kündigen um eine neue Stelle zum 01.07.15 zu beginnen (hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten). Besteht trotzdem noch die Möglichkeit, dass er die beiden Partnermonate im Januar beim AG beantragt (z. B. von Mitte März bis Mitte Mai 2015). Wie verhält es sich hierbei mit dem § 19 BEEG? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung." *Antwort: Hallo, da die Kündigung nicht zum Ende der EZ ausgesprochen wird, müsste es gehen. Obwohl es ja irgendwie eine Umgehung ist. Ich würde vorsichtshalber die 6 Mo-Frist einhalten. Liebe Grüße NB"
von TiKaNa am 12.12.2014, 12:28