Hallo Frau Bader, ich hatte vorgestern eine Frage zur Abgrenzung des Beschäftigungsverbots zur AU gestellt und habe noch eine kurze Anmerkung bzw. Rückfrage. So wie ich es verstanden habe, läge das Hauptproblem in meinem AG falls dieser Probleme macht. Das kann ich allerdings so gut wie ausschließen, eher würde er dies unterstützen. Zur Arbeitsfähigkeit muss man sagen, dass ich ja eigentlich arbeitsfähig bin, aber ich auf Grund des Schwangerschaftssymptoms des verkürzten Gebärmutterhalses nicht so viel sitzen und Stress vermeiden soll. Dies ist an meinem Arbeitsplatz allerdings nicht möglich. Definiert sich ein individuelles Beschäftigungsverbot nicht genau so? Und wenn man es ganz genau will, könnte ich sogar von zu Hause aus arbeiten, aber der Faktor Stress durch Termindruck etc. würde trotzdem bleiben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und einen schönen Abend.
von Alba35 am 15.08.2019, 20:05