Hallo Frau Bader,
folgendes:
ich befinde mich momentan in Elternzeit,welche ich für 1 Jahr eingereicht habe ( kind Geb. 21.12.2011).
Laut schriftl.Bescheid des Arbeitgebers trete ich meine Arbeit am 14.02.2013 wieder an.
Nun bin aber erneut schwanger ( vorrs.Geb.termin ist der 6.2.2013),Mutterschutz beginnt am 26.12.2012 und endet am 09.04.2013
Ich habe schon einen Antrag beim Arbeitsgeber eingereicht,dass ich erneut für 1 jahr nach der Geburt in EZ gehen möchte.
Nun meine Frage: bekomm ich in den zwei Monaten jan/Feb 2013 Mutterschutzgeld von der Krankenkasse ?
Den mindestsatz oder höher (also ich noch berufstätig war? )
und wie errechnet sich der Satz an Elterngeld ?
Beziehen sich dann die Einkünfte darauf,bevor ich mit dem ersten Kind in Elterzeit gegangen bin? also ist der satz genauso hoch ?
Ich arbeite im Kindergarten (öffentlicher Dienst)
Liebe Dank im Vorraus für Ihre Hilfe.
von
OoMause_JuleoO
am 07.11.2012, 13:53
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/Elterngeld
Hallo,
ja, Sie bekommen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Sie bekommen den Lohn, den sie bekämen, wenn Sie wieder arbeiten würden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2012
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/Elterngeld
Du bekommst für die Zeit vom 26.12.12 bis 13.2.2013 beim Mutterschaftsgeld nur den KK-Anteil von 13 Euro pro Tag, weil du in dieser Zeit noch in Elternzeit bist.
Vom 14.02. bis Ende Mutterschutz erhältst du zusätzlich/anteilig den Zuschuss vom AG bis zum alten Gehalt.
Es wäre evtl von Vorteil, die laufende EZ vorzeitig zu beenden und zwar zum Tag vor dem MuSchu-Beginn. Dann bekämst du nämlich während des ganzen MuSchu auch den Zuschuss vom AG.
Also das volle MuSchu-Geld wie beim ersten Kind auch.
Das Elterngeld berechnet sich bei dir aus dem Einkommen von vor der ersten Geburt, weil deine Kinder weniger als 1 Jahr und drei Monate auseinander sind.
Denn es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Aber Mutterschaftsgeld-Monate und Elterngeld-Bezugsmonate fallen raus. Bei dir fällt also raus (rückwärts):
Februar und Januar 2013 wg MuSchu-Geld.
Das Jahr 2012 wg Elterngeld-Bezug.
Dezember und November 2011 wg MuSchu-Geld.
Dann wird auf das Einkommen (rückwärts) zurückgegriffen:
Oktober 2011 bis November 2010.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.11.2012, 20:49