Hallo Frau Bader,
Ich habe folgende Situation.
Ich bin Mama von zwei wundervollen Kindern (3,5 Jahre und 2 Jahre). Bin auch noch bis zum 06.03.2019 in Elternzeit. Jetzt bin ich mit meinem Arbeitgeber (Einzelhandel) nach einer Lösung bezüglich der Arbeitszeit am suchen. Vertraglich habe ich 100 Stunden/Monat. Da aber der Kindergarten nur bis 16 Uhr auf hat, kann ich nicht mehr so flexibel sein wie davor.
Jetzt habe ich meinem Arbeitgeber ein Vorschlag gemacht: 2 feste Tage/ Woche und 2/Samstage im Monat, 2 Samstage nur, weil mein Mann 2 Wochenende Bereitschaft auf der Arbeit hat.
Nun will mein Arbeitgeber nicht drauf eingehen. Jetzt bin ich ratlos... mehr kann ich nicht entgegen kommen, sonst habe ich keine Betreuung für meine Kinder. Und bis zur Arbeit müsste ich auch knapp 30 min. fahren.
Kann der Arbeitgeber mir deshalb kündigen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
olenjka
von
olenjka
am 15.01.2019, 21:25
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
Hallo,
ein Anspruch auf bestimmte Zeiten (im Rahmen des Arbeitsvertrages) gibt es nicht. Wenn Sie sich nicht einigen können bleibt nur die Kündigung durch Sie.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2019
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
Hallo
Nein, Du müsstest dann kündigen, da Du den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest.
Was hat er denn vorgeschlagen ?
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2019, 21:33
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
Danke Sternenschnuppe für deine Nachricht.
Der Arbeitgeber bietet deutlich weniger Stunden und dann nur Samstags zu arbeiten.
Lg
von
olenjka
am 15.01.2019, 21:50
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
Ja, das ist ärgerlich, aber leider kannst Du da nix machen.
In der Regel gibt es dann beim ALG1 aber keine Sperre wenn Du belegen kannst dass es nicht zu den Betreuungszeiten passte.
Auf jeden Fall bespreche es mit dem Arbeitsamt bevor ! Du kündigst.
Wie hast Du vorher denn gearbeitet und welche Zeiten stehen im Vertrag?
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2019, 21:53
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
Vielen Dank. Ein Termin beim Arbeitsamt habe ich schon gemacht.
Voher hatte ich flexible Arbeitszeiten gehabt, zwischen 9:30 und 19:00 Uhr. Vertraglich ist auch flexibele Arbeitszeit festgelegt.
von
olenjka
am 15.01.2019, 22:05
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
nicht der AG. nach der Elternzeit lebt dein ALTER vertrag auf. ihr könntet eigentlich einen neuen vertrag machen wenn du nur teilzeit arbeiten magst bzw. kannst aber das ist eben verhandlungssache wie bei einer normalen neuen bewerbung auch. und wenn du das eben nicht kannst, musst du kündigen. ist eine sehr doofe situation aber die kinderbetreuung ist nicht die sache des AG
von
mellomania
am 15.01.2019, 22:18
Antwort auf:
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?
War selbst 12 Jahre im Handel, auch mit Kindern. War bei mir auch so. Hab vorher mit dem Arbeitsamt gesprochen und gekündigt. Keine Sperre erhalten. War auch gut so. Dann bin ich endlich auch aus dem Einzelhandel raus und habe seit 3 Jahren jetzt „normale“ Arbeitszeiten. Ist halt sauschwer mit Kindern im Einzelhandel. Viel Erfolg!
Grüssle Marijana
von
marijanam79
am 16.01.2019, 14:54