hallo frau bader, vielen dank nochmal für ihre hinweise zwecks lohnfortzahlung in der elternzeit, also ich habe beim gewerbeaufsichtsamt angerufen, jedoch sind diese nicht dafür verantwortlich, ich muss dann einen antrag beim arbeitsgericht stellen wurde mir gesagt, was kann ich nun tun, es ist ja betrug was er macht, er kassiert geld und zahlt es dann nicht. bitte helfen sie mir bin echt total verzweifelt viele grüße
ps: kann ich auch eine betrugsanzeige stellen
von
gurkchen3
am 30.01.2012, 10:58
Antwort auf:
Lohzahlung im Beschäftigungsverbot (siehe Beitrag weiter unten)........
Hallo,
da kann ich Ihnen aus der Ferne schlecht helfen.
Suchen Sie sich einen RA vor Ort!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2012
Antwort auf:
Lohzahlung im Beschäftigungsverbot (siehe Beitrag weiter unten)........
sorry ich meinte natürlich lohnfortzahlung im beschäftigungsverbot nicht in der elternzeit
lg
von
gurkchen3
am 30.01.2012, 11:19
Antwort auf:
Lohzahlung im Beschäftigungsverbot (siehe Beitrag weiter unten)........
Danke, werde ich machen. gruß
von
gurkchen3
am 30.01.2012, 12:22