Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

Hallo Fr. Bader, Ich bin nun anderthalb Jahre krankgeschrieben gewesen und wollte ab Septemper wieder arbeiten gehen. Nachdem mein Sohn nach fast 6 jährigem Kampf gegen den Krebs doch eingeschlafen ist (12.7.16!), stellte der Frauenarzt zwei Tage später fest, dass wieder ein neues Leben in meinem Bauch heran wächst. Wir hatten lange überlegt, was wir machen - schließlich hatte ich gerade meinen Sohn verloren und zwei Monate vorher alles an Babymöbeln und -Sachen entsorgt. Unsere Planung war abgeschlossen. Wir beschlossen es zu behalten und informierten daraufhin den Arbeitgeber (ich bin als Pflegefachkraft im Pflegeheim angestellt). Ich bat ihn dringlichst, dass ich notfalls den ganzen Tag kopiere oder in der Verwaltung ect. eingesetzt werde. Jedoch wurde mir dennoch das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Die Lohnbuchhaltung hätte sich auch schon mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt wegen der Bezahlung. Laut Arbeitgeber läuft es jetzt wie ein normales Beschäftigungsverbot nach Arbeit. Und die Krankenkasse nimmt als Berechnungsgrundlage das Gehalt, der letzten 13 Wochen, als ich noch arbeiten war. Zahlt das jetzt die Krankenkasse oder der Arbeitgeber? Muss ich noch mit Problemen rechnen, weil ich so lange krank war? Ich habe echt Sorge, dass es Probleme geben könnte und bin auch verwirrt... Danke für Ihre Antwort

von Trixi Trix am 28.08.2016, 10:15



Antwort auf: Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

Hallo, mein Mitgefühl - das schlimmste, was einer Mutter/ Eltern passieren kann. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2016



Antwort auf: Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

Das Gehalt bezahl der Arbeitgeber, und er stellt bei der Krankenkasse einen Antrag auf Rückerstattung. Du brauchst dich um nichts zu kümmern. Nein, die lange Zeit im Krankenstand hat keinen mindernden Einfluß auf das Gehalt. Die Berechnungsgrundlage ist soweit ok. Nur falls inzwischen Tariferhöhungen stattgefunden haben sollten, sollten diese auch eingerechnet werden. Wenn dir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt ohne Arbeit, dann kannst du auch einen Minijob woanders annehmen. Ich würde das aber mit dem AG abstimmen. Schade dass er dich nicht für einen Ersatzarbeitsplatz im Büro einsetzen wollte.

Mitglied inaktiv - 28.08.2016, 10:29



Antwort auf: Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

Ja, mein Gehalt hat sich während der Krankschreibung erhöht, aber wenn als Berechnungsgrundlage die letzten 13 Wochen genommen wird (als ich noch arbeiten war)... Versteh ich nicht ganz. Aber darum geht es mir nicht wirklich. Außerdem meinte der Arbeitgeber, dass ich von der Kasse bezahlt werden würde. Bei meinen vorangegangen Schwangerschaften (anderer Arbeitgeber) hat es der Arbeitgeber bezahlt. Deshalb bin ich jetzt so irritiert. Könnte es noch Probleme geben?

von Trixi Trix am 28.08.2016, 11:53



Antwort auf: Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

Meines Wissens zahlt der AG Dein Gehalt aus und bekommt es wieder. Darum muss er sich aber kümmern. Man erwirbt auch Urlaubsansprüche im BV und verliert keinen Cent. Die Gehaltsabrechnung müsste auch vom AG kommen. So war es zumindest bei mir. Wenn es eine Erhöhung gab, steht Dir das Aktuelle zu. Die 13 Wochen werden meist herangezogen, wenn es ein Job mit z.B. Schichtzulagen ist.

Mitglied inaktiv - 28.08.2016, 12:07



Antwort auf: Wie läuft es weiter mit der Bezahlung nach Beschäftigungsverbot durch Arbeitgebe

Du wirst nicht direkt von der Kasse bezahlt, aber indirekt. Der AG geht dabei in Vorleistung und zahlt dir die Gehälter als wenn du arbeiten würdest. Nein, dabei gibts normalerweise keine Probleme, und wenn doch dann wende dich einfach an die Krankenkasse. Das ist einfach zu klären. Keine Sorge!

Mitglied inaktiv - 28.08.2016, 13:07



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